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Fliesst in der Schweiz jetzt bald Geld für die Härtefallbranchen? Die Prozesse sind da und dort eingeleitet. Bild: Moritz320

Zusätzliche 1,5 Milliarden in der Härtefall-Kasse

Das Parlament hat die Gelder, die der Bundesrat für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen will, im Covid-19-Gesetz gutgeheissen. In neun Kantonen können derzeit (oder in Kürze) bereits Gesuche um Härtefallhilfen eingereicht werden.

Gestern (15. Dezember) hat das Parlament  die zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken, die der Bundesrat für Härtefälle im Kampf gegen die Corona-Krise zur Verfügung stellen will, im Covid-19-Gesetz gutgeheissen. Der Bundesrat hatte am Freitag entschieden, weitere 750 Millionen Franken den besonders von der Krise getroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sollen 33 Prozent beisteuern. Weitere 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.

Ursprünglich waren im Covid19-Gesetz 600 Millionen Franken für Härtefälle vorgesehen. Mit der Erhöhung um 400 Millionen im November und den am Freitag gesprochenen 1,5 Milliarden sind mittlerweile insgesamt 2,5 Milliarden Franken vorgesehen. Inzwischen sind aber auch mehr «Härtefall-Betroffene» definiert, welche von diesem Topf profitieren können - etwa Kulturschaffende.

In den Details zur Ausgestaltung der Härtefallregeln bestehen jedoch noch Differenzen zwischen den Räten. Es geht etwa um die Frage, ob bei den Einbussen nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat ist dafür, der Ständerat dagegen. Zu reden gaben überdies die Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbstständige. Geht es nach dem Nationalrat, gelten Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Bundesrat und Ständerat wollten bisher beim geltenden Recht bleiben und sahen eine Verlustschwelle von 55 Prozent vor.

Ohne Opposition stimmte die grosse Kammer einer Regel betreffend Kurzarbeit zu, wonach ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne bis 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigt werden. Die höheren Löhne werden anteilsmässig gekürzt. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Dieser wird sich voraussichtlich heute Mittwoch mit dem Geschäft befassen. Bis zu den Schlussabstimmungen am Freitag muss das Geschäft bereinigt sein, damit es in Kraft treten kann.

In diesen Kantonen können bereits Gesuche eingereicht werden

Einzelne Kantone haben ihrerseits auch bereits vorwärtsgemacht, sprich, dort können Gesuche zur Unterstützung eingereicht werden. Wie der Schweizer Reise-Verband (SRV), welcher dank der tatkräftigen Unterstützung der Mitglieder der kantonalen Taskforce «Reisebüro» die Informationen der einzelnen Kantone gesammelt auflisten kann, auf seiner Website informiert, sind die Vorgehensweisen für das Einreichen von Gesuchen inzwischen in neun Kantonen bekannt.

Anbei der Überblick in Kürze - es lohnt sich aber für Gesuchsteller, die (teils recht unterschiedlichen) Regeln in ihrem betreffenden Kanton sorgfältig durchzulesen und alles Geforderte zusammenzutragen, bevor das Gesuch gestellt wird.

Aargau: Anträge über diesen Link.

Basel-Landschaft: Alle Informationen zum Vorgehen unter diesem Link.

Basel-Stadt: Informationen zu den Voraussetzungen unter diesem Link; das Antragsformular gibt es unter diesem Link.

Freiburg: Die Verordnung ist unter diesem Link festgehalten. Daraus geht etwa hervor, dass der Covid-Kredit aufgebraucht sein muss, bevor man Hilfe beanspruchen kann. Die Bedingungen im Überblick sowie das Gesuchsformular sind unter diesem Link zu finden.

Genf: Im Kanton Genf wurde ein Sonderkredit über 30 Millionen Franken für Härtefälle genehmigt. Um Geld zu erhalten, müssen ein Formular sowie ein Fragebogen ausgefüllt werden, welche per Mail an dgderi-covid@etat.ge.ch geschickt werden müssen. Wer noch 2020 Geld sehen will, muss das Gesuch spätestens heute (15. Dezember) einreichen.

Luzern: Alle Erläuterungen, Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen sind auf dieser Website zu finden. Wichtig zu wissen: Dieses Paket basiert nur auf den ersten Härtefällen-Massnahmen von den 400 Mio. des Bundes basiert (für Luzern 25 Mio). Die inzwischen beschlossenen höheren Bundesgelder für Härtefälle werden 2021 in einem weiteren Schritt vor das Kantonsparlament gebracht. Erste Auszahlungen aus dem obigen Härtefallpaket können frühestens in der ersten Februarwoche 2021 getätigt werden.

St. Gallen: Unternehmen müssen ihre Anträge auf Unterstützungsgelder online einreichen. Das Formular sowie eine Wegleitung werden ab dem 4. Januar 2021 ab 09.00 Uhr auf www.sg.ch/coronavirus unter der Rubrik «Betriebe» aufgeschaltet sein. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober 2021. Heute (15. Dezember) um 14 Uhr wird die Kantonsregierung per Livestream über die Umsetzung der Härtefallregelung informieren.

Wallis: Detaillierte Informationen zu den Unterstützungsmassnahmen gibt es unter diesem Link. Anträge müssen per Mail an seti-event@admin.vs.ch bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Die zulässigen Anträge werden dann zur Analyse und Entscheidung an das Bürgschafts- und Finanzzentrum weitergeleitet.

Zug: Das Antragsformular, die Verordnung und alle Informationen zum Zuger Härtefallprogramm sind auf einer speziellen Website zu finden.

(JCR)