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SRV-Präsident Max E. Katz begrüsst die Covid-Unterstützungshilfe, befürchtet aber eine Marktverzerrung zwischen den einzelnen Kantonen. Bild: TN

Eine Milliarde Unterstützung – doch viele Details sind noch offen

Der Bund hat eine Milliarde Franken Covid-Unterstützungshilfe gesprochen. SRV-Präsident Max E. Katz äussert sich zum Umfang und den offenen Details der Hilfe.

Anlässlich der gestrigen Medienkonferenz hat der Bund für Härtefälle neu gesamthaft eine Milliarde Franken Unterstützung statt der zunächst angedachten 400 Millionen gesprochen (das sind die Details). Die Hilfe richtet sich an Schausteller, Event- und Reisebranche. In einem gemeinsamen Auftritt von letzten Freitag konnten die betroffenen Branchen die Notlage aufzeigen.

Wie fällt nun das Fazit für den Schweizer Reise-Verband (SRV) aus? Dazu sagt Präsident Max E. Katz: «Wir sind natürlich zufrieden, dass unserem Aufruf vom letzten Freitag Folge geleistet wurde und der Betrag auf eine Milliarde erhöht worden ist. Unser Wunsch lag zwar bei 1,2 Milliarden, aber mit einer Milliarde stehen wir nun schon mal recht gut da».

Doch es komme nun darauf an, wie der gesamte Schlüssel aussehen wird. «Wir wissen noch nicht, welchen Beitrag die Reisebranche erhält. Offen ist, wie die einzelnen Kantone die Situation bewerten. Die fehlende einheitliche Regelung von Kanton zu Kanton ist störend. Wenn jemand in Dietikon ZH ein Reisebüro hat, wird er vielleicht anders behandelt als jemand in Spreitenbach AG, das ist nicht korrekt und kann zu Marktverzerrungen führen.» Diese Punkte seien noch völlig unklar. Genauso wie die Aufteilung der Unterstützung zwischen à-fonds-perdu-Beträgen und den weniger hilfreichen Krediten, die ebenfalls kantonal geregelt werden könnten.

Auch der Zeitpunkt der Auszahlung von Hilfegeldern dürfte der Reisebranche noch Sorgen bereiten. «In einigen Kantonen wie Basel-Stadt oder Zug dürften Auszahlungen schon im Dezember erfolgen. Es geht aber noch um gesetzliche Grundlagen in den einzelnen Kantonen. Zürich hat Unterstützung signalisiert, der gesetzliche Rahmen muss aber erst stehen, das dürfte zu Verzögerungen führen – wir befürchten, dass dies erst im Februar der Fall sein wird, das ist zu spät.»

Noch unklar ist zudem, welche Hilfe die einzelnen Betroffenen in Anspruch nehmen dürfen. «Wir wissen hierzu noch nicht mehr und müssen das mit den einzelnen Kantonen anschauen, ob etwa die Vorjahresumsätze massgebend sind oder anhand der Fixkosten Auszahlungen erfolgen.»

(GWA)