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Die Mühlen in Bundesbern mahlen langsam – die Finanzhilfe für die Reisebranche verzögert sich. Bild: HO

Covid19-Gesetz wird zur Geduldsprobe

Die Taskforce von SRV/STAR/TPA muss nach erneutem Seco-Gespräch feststellen, dass die im Covid19-Gesetz angedachte Finanzhilfe für die Reisebranche noch länger auf sich warten lässt.

Es war zu befürchten. Nachdem die Reisebranche im Covid19-Gesetz zwar als Härtefall bezeichnet wird und eine finanzielle Hilfe greifbar ist, dauert der Prozess in Bundesbern aber sehr lang. Bis Ende Jahr ist keine Hilfe zu erwarten.

Im Schreiben an ihre Mitglieder hält die Taskforce der Verbände SRV, STAR und TPA heute das Geschehen der letzten Tage fest. In Gesprächen mit dem SECO, der Kantonalen Konferenz der Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK), der Kantonalen Konferenz der Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren (VDK) und der übergeordneten Stelle der Kantonalen Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) wurde die Taskforce informiert, dass die Kantone keinen weiteren Gesprächsbedarf mit den direktbetroffenen Branchen benötigen, zumindest nicht im Zusammenhang mit dem Artikel 12 des Covid19-Gesetz.

Dieser Ablauf wurde der Taskforce von den diversen Stellen skizziert:

  • Der «Lead» ist neu bei der Finanzverwaltung beim Bund.
  • Ein erster Austausch zwischen Bund und Kantone hat bereits stattgefunden.
  • Ab diesem Monat sind erste Arbeitsgruppensitzungen angesetzt.
  • Auf der Grundlage dieser Arbeiten wird eine Verordnung erstellt.
  • Die Verordnung kommt in die Vernehmlassung. (Anmerkung: eine ordentliche Vernehmlassung dauert mindestens 3 Monate, eine verkürzte Frist scheint von den Kantonen nicht erwünscht).
  • Erst danach wird der Vollzug zwischen Kanton und Bund geregelt, der wiederum wertvolle Zeit in Anspruch nehmen könnte – Zeit, die die Reisebranche nicht hat.

Die Taskforce kommt zum Fazit: «Dieser politische Prozess hört sich leider unglaublich komplex und lang an. Wir werden einen Weg finden müssen, um diesen zu beschleunigen. Bilaterale Gespräche zwischen Branchenvertretern und Kantonsregierungen zwecks Sensibilisierung steht natürlich nichts im Wege.»

Weiter hat die Taskforce nochmals bei Bundesrat Guy Parmelin interveniert und die EO-Entschädigung für die Periode zwischen dem 1. Juni und dem 16. September rückwirkend eingefordert. Sobald bei der Hotela und den Kantonalen Ausgleichskassen die Ansprüche für Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung geltend gemacht werden können, werden die Verbandsmitglieder informiert.

Forderungen an das BAG

Bezüglich den für die Reisebranche unsäglichen Quarantänevorschriften hat die Taskforce neuerlich das Gespräch mit Bern gesucht und war mit BAG-Direktorin Anne Lévy in telefonischem Konakt. Diese Forderungen konnten nochmals platziert werden:

  • Die Zustellung der Quarantäneliste (jeweils am Freitag) erfolgt viel zu kurzfristig. Abreisen und Rückreisen in und aus den Ferienländern erfolgen meist am Wochenende. Damit haben die Kunden und Reisebüros gerade mal ein paar Stunden Zeit, um sich einen Rückflug zu organisieren, wenn sie der Quarantäne entgehen wollen.
  • Das BAG soll «Testen statt Quarantäne» nochmals eingehend prüfen. Es ist nicht verhältnismässig, alle Einreisenden aus den betroffenen Ländern für 10 Tage in Quarantäne zu setzen, wenn bei Einreise ein negativer Corona Test vorgewiesen werden kann.
  • Einführung eines Ampelsystems bei den Reiserestriktionen: Wenn ein Land auf Rot gesetzt ist, wird bei Rückreise ein Test oder die Quarantäne fällig. Wenn ein Land auf Orange gesetzt ist, kann es frühestens nach 10 Tagen auf die Stufe Rot gesetzt werden. Wenn ein Land auf Grün gesetzt wird, kann es frühestens nach 20 Tagen auf die Stufe Orange gesetzt werden. (In Ausnahmesituationen allenfalls auch gleich auf die Stufe Rot). Dies würde den Reiseveranstaltern und Reisebüros zumindest eine kurzfristige Planungssicherheit zugestehen.

(TN)