Reiseanbieter

Die Reisebranche war in den letzten zwei Wochen in Bern so stark im Fokus wie wohl noch nie. Bild: Hans/Pixabay

Ende der Herbstsession: Das hat die Reisebranche erreicht

Die Taskforce Reisebranche (SRV/STAR/TPA) legt in einem Abschlussbericht dar, was in den vergangenen Tagen im Parlament diskutiert wurde und was für die Reisebranche im Rahmen des Covid19-Gesetzes herausschaut - und wo es noch Arbeit zu leisten gilt.

Es ist vollbracht! Das vieldiskutierte Covid19-Gesetz ist vom Parlament in seiner definitiven Fassung verabschiedet worden. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid19-Epidemie. Das Parlament hat damit den Weg für langfristige und für eine Demokratie direkte und unkomplizierte Coronahilfe geebnet.

Die Debatten zogen sich in die Länge und am Ende war die Einigungskonferenz notwendig, weil sich National- und Ständerat auch nach drei Beratungsrunden nicht in allen Fragen einig waren. Dennoch wurde quasi in Rekordzeit eine Einigung nun erzielt. Zuletzt war es etwa noch um die Kriterien gegangen, welche einen Härtefall definieren. In diesem Punkt hat sich der Ständerat durchgesetzt. Im Fokus hatte das Parlament vor allem Firmen in den Reise- und Event-Branchen. Das allein ist schon bemerkenswert: Die Outgoing-Reisebranche, über Jahre hinweg in Bundesbern ein Nebenschauplatz, wurde in Bern gehört und traktandiert und man hat über deren Interessen und Nöte debattiert. Dass es überhaupt soweit kam, ist den Kontakten der Taskforce beim Bundesrat und im Parlament sowie der aktiven Unterstützung vieler Mitglieder, die ebenfalls ihre persönlichen Beziehungen zu den National- und Ständeräten aktiviert haben, geschuldet. Darüber hinaus gab es Medienarbeit und Briefe an Bundes-Bern sowie das Engagement der Lobbying-Firma FurrerHugi. Es kam tatsächlich so etwas wie ein gemeinsames Lobbying der Reisebranche auf mehreren Ebenen zustande.

Was wurde konkret erreicht?

Die Reisebranche wurde explizit als Härtefall deklariert und kann auf eine Überbrückungshilfe seitens Bund und Kantone hoffen. So heisst es im Gesetzestext neu:

  • Artikel 12 (bisher Art. 8a Abs. 1): Der Bund kann auf Antrag der einzelnen Kantone in Härtefällen finanziell Unternehmen unterstützen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Die Kantone müssen sich zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation ist zu berücksichtigen.

Selbstständige haben rückwirkend auf den 17. September Anspruch auf Erwerbsersatz.

Artikel 15 (bisher Art. 10 Abs. 1): Der Bundesrat kann die Ausrichtung von Entschädigungen des Erwerbsausfalls bei Personen vorsehen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Personen mit einem Erwerbs- oder Lohnausfall, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben, gelten in ihrer Erwerbstätigkeit als massgeblich eingeschränkt. Die Tagesentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens, maximal aber 196 Franken pro Tag, berechnet auf 30 Tage pro Monat.

Weitere Informationen hierzu gibt es unter diesem Link.

Was wurde (noch) nicht erreicht?

Erwerbsersatzentschädigung für den Zeitraum 1. Juni – 16. September 2020

Dieses Anliegen wurde nochmals im Kontext einer Motion von Ständerat Thomas Minder durch Ständerat Hannes Germann vorgetragen. Gemäss Bundeskanzler Walter Thurnherr wird das nochmals im Bundesrat behandelt. Eine leise Hoffnung, dass diese Ungleichbehandlung behoben wird, besteht also weiterhin. Allenfalls muss die Taskforce bzw. die Reisebranche hier nochmals für ihre Interessen kämpfen.

Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)

Die Taskforce Reisebranche hat sich am Vernehmlassungsverfahren, welches mittlerweile abgeschlossen ist, schriftlich beteiligt und gefordert, dass Reisebüros namentlich erwähnt und ebenfalls berücksichtigt werden und so eine Ungleichbehandlung ausgeschlossen wird.

Wie weiter?

Aktuell ist nicht bekannt, wie die Unterstützungsleistungen konkret aussehen werden. Dies wird, wie bereits einmal von Travelnews in einem Kommentar angedeutet, nun in den kommenden Wochen im Detail ausgehandelt. Das Covid19-Gesetz ist auf Stufe Verordnung nämlich noch zu konkretisieren; der Bundesrat muss die Details in einer Verordnung festlegen, was einige Wochen dauern dürfte.

Die Erarbeitung erfolgt durch den Bund (Eidg. Finanzverwaltung EFV und SECO). In die Arbeiten mit einbezogen sind die FDK (Finanzdirektorenkonferenz) und VDK (Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz). Anliegen können im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht werden. Die Taskforce Reisebranche ist bereits in Kontakt mit FDK sowie mit der VDK und bietet aktive Unterstützung bei der Ausarbeitung an. Die einzelnen Kantone entscheiden selbstständig, ob sie Unterstützungsmassnahmen in ihrem Kanton als notwendig erachten oder nicht. In einigen Kantonen haben bereits Gespräche zwischen Reisebüros und den kantonalen Behörden stattgefunden, etwa in der Westschweiz und im Kanton St. Gallen.

Die Bestimmung der Entschädigung für Erwerbsausfall tritt rückwirkend per 17. September 2020 in Kraft und gilt bis am 30. Juni 2021. Vom Bundesrat müssen allerdings noch einige wenige Details geregelt werden. Die Antragsformulare werden dann online bei der jeweiligen Ausgleichskasse, bei der die AHV-Beiträge abgerechnet werden, zur Verfügung stehen.

(JCR)