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Blick auf Bern mit dem Bundeshaus im Vordergrund - auch die Reisebranche verfolgt gespannt, was in Bern abgeht. Bild: Nicolas Jossi

Trotz politischem Erfolg wird es mit konkreter Hilfe noch dauern

Erwartungsgemäss hat auch der Ständerat im Grundsatz dem Covid19-Gesetz zugestimmt. Allerdings müssen noch Detailfragen geregelt werden und anschliessend konkrete Umsetzungen. Bis effektiv Geld fliesst, könnte es Ende Jahr werden.

Das «Covid19-Gesetz», mit welchem gewisse Notrechtsmassnahmen des Bundesrats in ordentliches Recht überführt werden sollen, ist einen Schritt weiter. Der Ständerat hat das Gesetz am Donnerstag unter Zeitdruck durchberaten. «Unter Zeitdruck», weil der Nationalrat erst am Mittwochabend mit seiner Beratung durchgekommen war und zahlreiche Änderungen angebracht hatte. Ein Aufschub war jedoch nicht möglich, weil die Vorlage bis zum Ende der Herbstsession des Parlaments bereinigt sein soll, damit das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann.

Neu im Gesetz sind die Härtefallklauseln für Unternehmen der Event- und der Reisebranche. Der Nationalrat hatte diese am Mittwoch eingebracht, der Ständerat stimmte ihr am Donnerstag zu. Damit soll der Bundesrat Unternehmen dann helfen können, wenn diese vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und nicht schon von anderen Branchenlösungen profitieren. So hatte es der «Antrag Paganini» unter Artikel 8 im Covid19-Gesetz vorgesehen. Der Ständerat hat laut der «Taskforce Reisebranche» allerdings Anpassungen in den einzelnen Punkten angebracht. Immerhin: Die Ausgabenbremse wurde ohne Gegenstimme gelöst, was zeigt, dass man bereit ist, die nötigen Gelder zur Verfügung zu stellen. Allerdings können diese laut Taskforce «voraussichtlich erst in der Dezember-Session beschlossen werden».

Erwerbsersatz für Selbstständige gestrichen

Nicht einverstanden war der Ständerat mit dem Vorschlag des Nationalrats, den Anspruch auf Erwerbsausfall für Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlichen Stellen auszuweiten. Damit dürfte dies vom Tisch sein; die Beschlussabstimmung steht aber noch aus.

Darüber hinaus war der Ständerat bei den Massnahmen für die Kultur zurückhaltender als der Nationalrat. Wie der Bundesrat will der Ständerat 80 Millionen Franken für das nächste Jahr zur Unterstützung von Kulturunternehmen bereitstellen. Der Nationalrat wollte 100 Millionen Franken sprechen. Wie viel Geld allenfalls für die Reisebranche in Frage kommen würde, ist noch völlig offen. In der Ratsdebatte wurde schnell klar, dass viele Fragen noch ungeklärt sind. Wer ist betroffen? Was heisst «wirtschaftlich gesund»? Wie würde ein allfälliger Verteilschlüssel für Hilfsgelder konkret aussehen? Fragen in diese Richtung konnte der SRV an der gestrigen Pressekonferenz auch nicht konkret beantworten, verständlicherweise. Diese Fragen sollen aber bis Ende dieses Jahres geklärt sein, wie Bundeskanzler Walter Thurnherr festhält. Es solle jedenfalls eine branchenübergreifende Lösung sein und Selbstständigerwerbende miteinbeziehen. Klar ist aber, dass damit eine schnelle Finanzhilfe trotz dem grundsätzlichen politischen Erfolg vorerst nicht kommen wird, eben weil viele Detailfragen in diesem komplexen politischen Prozess noch zu klären sind. Der Herbst wird für viele hart.

SRV-Geschäftsführer Walter Kunz hält aber fest, dass die Verabschiedung eines Gesetzes mitsamt spezieller Anpassungen für einzelne Branchen innerhalb einer Session «aussergewöhnlich» sei. Wohl hat der Einbezug der Lobbyingfirma Furrerhugi zum Erfolg beigetragen, jedoch hält Kunz auch fest, dass der enorme Aufwand zahlreicher Branchen-Mitglieder, welche in den vergangenen Tagen ihnen bekannte Parlamentarier anschrieben, ebenfalls wesentlich mitgeholfen habe, um die politischen Weichen für Hilfe zu stellen: «Ein Verband alleine oder auch mehrere Verbände zusammen können es nicht richten, der gemeinsame Effort der Branche hinsichtlich dem politischen Lobbying ist deshalb sehr erfreulich.»

Der Ständerat setzte dem Gesetz übrigens noch einen Passus für Grenzgängerinnen und Grenzgänger hinzu, wonach der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen müsse, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten.

(JCR)