Reiseanbieter

Der Bundesrat hat heute das SECO und die EFV beauftragt, eine mögliche Lösung für besonders stark betroffene Einzelfälle von kantonaler oder regionaler Bedeutung zu prüfen. Bild: Andreas Fischinger

Die Reisebranche ist nun als Härtefall identifiziert

Bund und Kantone prüfen gezielte wirtschaftliche Abfederung in Einzelfällen. Zu den Härtefällen gehören jene Unternehmen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Events und Reisen ausüben. Das lässt wieder etwas Hoffnung in der gebeutelten Reisebranche aufkeimen.

Das Vertrauen der Reisebranche in Hilfe aus Bern war ziemlich gering, nachdem der Bundesrat letzte Woche lediglich eine Verlängerung des Rechtsstillstands ankündigte und weitere Unterstützungsentscheidungen weitgehend in die Hände des Parlaments legte. Doch nun gibt es wieder einen Hoffnungsschimmer, in Form einer Art Anerkennung der Reisebranche als «Härtefall», was eine Voraussetzung für ausserordentliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten ist.

Konkret hat sich der Bundesrat heute (2. September) mit der Frage auseinandergesetzt, ob im weiteren Verlauf der Corona-Krise eine gezielte Unterstützung von besonders stark betroffenen Unternehmen nötig ist und wie diese ausgestaltet sein könnte. Gemeinsam mit den Kantonen sollen diese Arbeiten fortgesetzt und Lösungen für Härtefälle gesucht werden. Das weitere Vorgehen wird nach erfolgter Prüfung mit den Kantonen beschlossen.

Die in der ersten Jahreshälfte mittels Notrecht ergriffenen Massnahmen – insbesondere die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsausfall-Entschädigung sowie die verbürgten COVID-Kredite – waren auf breite und rasche Unterstützung ausgerichtet und haben ihre Wirkung erreicht. Bei seiner rückblickenden Betrachtung der «ausserordentlichen Lage» konnte der Bundesrat keine Geschäftszweige identifizieren, die vollständig durch die Maschen des sozialen Absicherungsnetzes gefallen sind. Mit der Rückkehr in die «besondere Lage» ist die Bekämpfung der Pandemie in eine neue Phase eingetreten. Die gesundheitspolizeilichen Einschränkungen sind stark zurückgefahren worden, weshalb in vielen Bereichen eine deutliche Normalisierung des wirtschaftlichen Geschehens festzustellen ist. Die Überführung der Notverordnungen in ordentliches Recht und die Verlängerung der Massnahmen, die weitergeführt werden sollen, sind aktuell im Gange.

Hilfe ist möglich, aber nicht garantiert

In gewissen Geschäftszweigen besteht aufgrund gesundheitspolizeilicher Vorgaben aber weiterhin eine besondere Betroffenheit. Dazu gehören, wie der Bundesrat selber schreibt, «insbesondere gewisse Tätigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Events und Reisen.» Es soll deshalb geprüft werden, ob eine bedarfsabhängige Unterstützung auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung angezeigt ist.

Der Bundesrat will nun zusammen mit den Kantonen prüfen, ob und wie diese Einzelfälle unter gewissen Voraussetzungen mit Darlehen oder Bürgschaften unterstützt werden könnten. Aufgrund dieser Feststellung hat der Bundesrat nun das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) und die EFV (Eidg. Finanzverwaltung) beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen (Konferenzen der Volkswirtschaftsirektoren und der Finanzdirektoren) eine mögliche Lösung für besonders stark betroffene Einzelfälle von kantonaler oder regionaler Bedeutung zu prüfen. Das weitere Vorgehen werde nach erfolgter Prüfung mit den Kantonen beschlossen.

Hilfe ist also möglich, aber es braucht weiterhin viel Arbeit von unterschiedlichsten Seiten, um auf die Probleme und deren Ausmass aufmerksam zu machen.

(JCR)