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Schutz in der Türkei: Wer länger bleiben muss, wird von Bentour gedeckt. Bild: Mevlut Kahveci

Bentour hilft bei Corona-Erkrankung innerhalb der Türkei

Wer wegen einem positiven Test länger vor Ort bleiben sollte, wird nicht mit zusätzlichen Kosten konfrontiert.

Seit heute (12. August) gilt für aus der Türkei nach Deutschland zurückkehrende Reisende, dass nur wer beim Check-In einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegen kann, die Rückreise im Flugzeug überhaupt antreten darf. Türkische Hotels haben darauf reagiert und viele bieten bereits die Möglichkeit, den Test einfach und unkompliziert im Hotel durchführen zu lassen. Eine komplette Liste jener Hotels, welche dies anbieten, findet sich beim Türkei-Spezialisten Bentour.

Nun ist bekannt, dass Covid-Tests auch Ängste auslösen. Was passiert nämlich, wenn der Test positiv ist und ein Gast an Corona erkrankt sein sollte? Sofern aus gesundheitlichen Gründen kein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, wird der Gast im gebuchten oder in einem gleichwertigen Hotel für 14 Tage in einem isolierten Bereich untergebracht. Für diese Unterbringung und die Um-/Neubuchung des Fluges (bei einer Pauschalreise) entstehen den Bentour-Gästen dabei keine Kosten.

Was ist mit Schweizern? «Generell gilt das auch für in der Schweiz Buchungen erfolgte Buchungen», präzisiert Bentour-Marketingchef Christian Hauk gegenüber Travelnews, «sollte der Gast vor Ort in Quarantäne müssen, dann entstehen ihm keine Kosten. Doch der Pflicht-Test vor Ort gilt aktuell nur für die Rückreise nach Deutschland.» Da die Türkei nicht auf der Risikoländerliste des BAG steht, stellt der Sachverhalt auch noch kein echtes Problem für Schweizer dar.

Bentour ist es aber wichtig, der aktuellen Unsicherheit beim Thema Reisen vorzubeugen. CEO Deniz Ugur hält deshalb fest: «Klare Aussagen gegenüber Reisebüros und Kunden sind umso wichtiger. Daher sagen wir klar und deutlich: Kein Gast von Bentour Reisen muss vor Ort für eine mögliche Quarantäne-bedingte Unterbringung im Hotel zahlen.» Dies gilt auch für Begleitpersonen, die im selben Zimmer untergebracht waren: eine negativ getestete Begleitung (z.B. ein Familienmitglied) hat die Wahl, ob sie sich ebenfalls vor Ort in Quarantäne begeben oder zurückreisen möchte.

(JCR)