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Aufatmen! Der Bundesrat hat die Dringlichkeit des Problems erkannt. Bild: Radu Florin

Selbständige können aufatmen - vorübergehend

Die Kurzarbeits-Entschädigung für Selbständige wird bis zum 19. September verlängert. Das hat der Bundesrat heute entschieden.

Langsam ist die Schweiz wieder aus dem Homeoffice zurückgekehrt. Dennoch gibt es Branchen mit ungewisser Zukunft.

Dazu gehört auch die Reisebranche. Während dem Lockdown wurden selbständige Inhaber von Reisebüro-KMUs unterstützt. Doch am 20. Mai kündigte der Bundesrat an, die Unterstützungsmassnahmen aufzuheben. «In Abstimmung mit der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft», begründete die Landesregierung den Entscheid.

Jetzt kam es zur Kehrtwende. «Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen», schreibt die Landesregierung in einer Medienmitteilung. Für alle anderen ist dieser Anspruch Anfang Juni ausgelaufen. Betroffene brauchen dazu keine besonderen Schritte zu unternehmen. Die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung des Corona-Erwerbsersatz wieder auf. Die Verlängerung dauert bis zum 16. September.

Und: Kurzarbeitsentschädigung kann statt für 12 Monate neu für bis zu 18 Monate bezogen werden. Damit hätten Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Angestellten länger Kurzarbeit anzumelden, schreibt der Bundesrat.

Der Bundesrat empfiehlt betroffenen, bis Mitte Juli zu warten, bevor sie ihren Anspruch bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden. Bis das Geld überwiesen ist, dürfte es einige Wochen gehen. Diese Ausweitung kostet Geld. Der Bundesrat erwartet eine zusätzliche Milliarde Franken an Kosten.

(JCR)