Reiseanbieter

Ob KMU-Unternehmer für die Zeit nach dem 1. Juni eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten, wird vom Parlament in Bern erst im Herbst besprochen. Bild: Swiss-Image, Markus Bühler

SRV, STAR und TPA «bedauern zutiefst»

Der Parlamentsentscheid, die Kurzarbeit für Selbständigerwerbende erst in der Herbstsession zu behandeln, trifft die Reisebranche hart. Unklar ist, wie gross die Chance einer rückwirkenden Bewilligung per 1. Juni ist.

Eine wirre Welt, diese Politbühne. Nachdem zunächst Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag Hoffnung schürte, dass die Problematik der KMU-Unternehmer, deren Kurzarbeitsentschädigung Ende Mai endete, genauer angeschaut werden müsse, schliesslich gebe es Härtefälle, folgte gestern der Nackenschlag für viele Kleinunternehmer in der Schweizer Reisebranche und anderen KMU-getriebenen Branchen. Das heisse Eisen wird nämlich erst in der Herbstsession weiterbehandelt.

Wut und Enttäuschung bei den Branchenverbänden sind gross. Nun haben sich erstmals der Schweizer Reise-Verband (SRV), die Swiss Travel Association (STAR) und die Travel Professional Association (TPA) in einem gemeinsamen Communiqué geäussert. Darin drücken sie ihr Unverständnis aus.

Die Kurzarbeit für Selbständigerwerbende erst in der Herbstsession zu behandeln, nehmen sie mit Bestürzung zur Kenntnis. Dass es innerhalb der Parteien zu keiner Einigung gekommen ist und die politische Debatte auf dem Buckel der selbständigen KMU- Unternehmerinnen und -Unternehmer ausgetragen wird, bedauern die Verbände.

Von diesem Entscheid seien zahlreiche Branchen, die über einen hohen Anteil an selbständigen Unternehmern verfügen, in ihrer Existenz bedroht – insbesondere auch die Reiseindustrie werde in aller Härte von diesem Entscheid getroffen, da sie bereits durch ein faktisches Berufsverbot überdurchschnittlich negativ betroffen ist, heisst es weiter.

In der Schweizer Reisebranche sind 88 Prozent der KMU inhabergeführt. In rund einem Drittel dieser Unternehmen arbeiten auch der Lebenspartner bzw. die Partnerin des Inhabers bzw. der Inhaberin. Ohne weitere zusätzliche Massnahmen oder Finanzhilfen des Bundes droht nun einem Grossteil der KMU in der Schweizer Reisebranche das Aus. Die drei Verbände erwarten nun einen positiven Entscheid in der Herbstsession, damit die Erwerbsersatzentschädigung im Sinne der selbständigen Unternehmen in der Schweiz rückwirkend bewilligt wird.

SRV-Infos zu Kurzarbeit und Überbrückungskrediten

Weiter informiert der SRV seine Mitglieder zu den Themen Kurzarbeit und Überbrückungskredit. Den Unternehmen bleibt auch ab 1.9.2020 weiterhin die Möglichkeit das Instrument der Kurzarbeit für die Mitarbeitenden zu nutzen um Arbeitsplätze zu erhalten. Allerdings unter neuen Voraussetzungen, da die Notverordnung des Bundesrates per Ende August enden wird. Unklar sei, ob bereits über dieses Datum hinaus bewilligte Gesuche nochmals neu beantragt werden müssen und sind zur Zeit in Abklärung. Der SRV werde die Mitglieder rechtzeitig über den korrekten Ablauf und Prozess informieren.

Und nachdem einem SRV-Mitglied die Erhöung des Überbrückungskredits verweigert wurde, hat der SRV die Sachlage mit dem Seco nochmals abgeklärt und nachfolgende Antwort erhalten. Denn es gibt eine Möglichkeit eine Betragserhöhung durchzuführen, indem die erste eingereichte Antrag als fehlerhaft deklariert wird. Das sind die Seco-Erläuterungen:

  • Der Art. 3 der Solidarbürgschaftsverordnung bestimmt, dass ein Unternehmen nur eine einmalige Solidarbürgschaft des Bundes für Bankkredite in der Höhe von bis zu 500 000 Franken erhalten kann.
  • Korrekturen an der Kreditvereinbarung sind in Ausnahmefällen möglich. Beinhaltet das Dokument irrtümliche Angaben (z.B. beantragter Kreditbetrag CHF 1'000 anstatt 10'000), kann die Kreditvereinbarung berichtigt werden. Zu diesem Zweck muss eine neue korrekte Kreditvereinbarung auf Easygov.swiss erstellt, unterzeichnet und der Bank gesendet werden.
  • Die Bank muss dann die neue korrekte Kreditvereinbarung zusammen mit der alten bzw. fehlerhaften Kreditvereinbarung an die Zentralstelle der Bürgschaftsorganisationen senden und Herr Tim Hodel (tim.hodel@ch.pwc.com) einkopieren.
  • Im Betreff der E-Mail muss die Bank folgende Formulierung verwenden: «Fehler, die neue Kreditvereinbarung vom Datum xx.xx.xxxx ersetzt die alte vom Datum xx.xx.xxxx».

Treffen mit Spitzenpolitikern

Ein hochkarätiges Treffen hat André Lüthi organisiert. Der Globetrotter-Group-CEO und Leiter Politik des SRV hat nämlich einige Spitzenpolitiker auf die St. Petersinsel zum Austausch gebeten.

Beim Besuch der SVP-Fraktion und der Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP) am Bielersee konnte André Lüthi die Anliegen der Reisebranche in einem Kurzreferat thematisieren. Beim anschliessenden Nachtessen konnte das eine oder andere mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern noch vertieft werden.

Besprachen Probleme der Reisebranche, vorne von links: Isabelle Moret (Nationalratspräsidentin, FDP), Lars Guggisberg (SVP), Albert Rösti (SVP-Präsident); hinten von links: Andreas Aebi (Nationalrats-Vizepräsident, SVP), André Lüthi (Leiter Politik SRV) und Magdalena Martullo-Blocher (SVP).

(TN)