Reiseanbieter

Hotelplan Suisse fordert seine Agenten auf, die Rückerstattungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt den Kunden brutto zu überweisen. Bild: TN

Hotelplan Suisse stellt sich gegen SRV

Die Agenten sollen bitteschön die Rückerstattungen an die Kunden weiterleiten, fordert Hotelplan Suisse seine Vertriebspartner unmissverständlich auf.

Die Empfehlung des SRV an seine Mitglieds-Reisebüros, mit Bargeld-Rückerstattungen an die Kunden zuzuwarten, bringt Hotelplan Suisse in Rage. Gemäss dieser Empfehlung sollen die SRV-Mitglieder für die Abreisezeit bis 15. Juni 2020 lediglich die effektiv erhaltenen Gelder (netto) an die Kunden erstatten – das heisst, Gelder, die noch nicht an die diversen Leistungsträger abgeflossen sind oder evt. bereits wieder (rück)erstattet wurden und damit auch weitergegeben werden können. Der Outgoing-Reisebranche wurde indes am Donnerstag vom Bundesrat eine Sonderbehandlung verweigert.

Im gestrigen Agenten-Newsletter protestieren nun Tim Bachmann (Director Tour Operating Travelhouse) und Christian Spring (Head Agent Sales) von Hotelplan Suisse gegen das Zurückhalten von Kundengeldern:

«Gerne möchten wir Sie heute auf unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber unseren Kunden aufmerksam machen. Dies scheint uns nach der allenfalls missverständlichen Pressemitteilung des SRV in der letzten Woche geboten. Hotelplan Suisse (MTCH AG) ist anders als der Schweizer Reiseverband der Meinung, dass eine aus Gründen höherer Gewalt annullierte Pauschalreise dem Kunden vollständig und zeitnah zu erstatten ist.»

«Wir sind der Vertragspartner des Kunden, Ihnen haben wir die Inkassovollmacht übertragen»

Weiter weisen Bachmann und Spring darauf hin, «dass bei Pauschalreisen von Hotelplan Suisse, wir der Vertragspartner des Kunden sind. Ihnen als Agentur haben wir die Inkassovollmacht übertragen. Unsere Rückerstattungen sind daher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dem entsprechenden Kunden brutto zu überweisen.» Einbehalten werden dürfe lediglich eine angemessene Bearbeitungsgebühr, welche auf der Abrechnung offen und korrekt ausgewiesen werden muss. Dies gelte ebenso für die Rückerstattung von Einzelleistungen, bei welchen wir die effektive Erstattung durch den Leistungsträger an Sie weiterleiten.

«Wir möchten Ihnen an dieser Stelle versichern, dass Hotelplan Suisse (MTCH AG) sowohl in als auch nach der Coronakrise Ihnen als zuverlässiger Vertriebspartner zur Seite steht», heisst es im Schreiben weiter, «unsere Endkunden buchen ihre Reisen bei Schweizer Reisebüros und Veranstaltern, weil sie hier berechtigterweise Vertrauen und Sicherheit erwarten. Diese Erwartungen müssen wir gerade heute mehr denn je erfüllen!»

Bekanntlich ist Hotelplan Suisse seit dem Austritt von Kurt Eberhard nicht mehr im SRV-Vorstand vertreten. Ein Vorstandsitz wäre im vorliegenden Fall indes sicherlich hilfreich.

(GWA)