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Reisebüros müssen laut dem BAG bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Bild: Craig Whitehead

Reisebüros müssen weiterhin geschlossen bleiben

Eine Wiedereröffnung am 27. April ist vom Tisch. Einzig terminlich vereinbarte Beratungsdienstleistungen einzelner Kunden, die in nicht generell öffentlichen Räumen stattfinden, sind zulässig.

Im Anschluss an die gestrige Bundesrats-Medienkonferenz hatten wir gestern selber gemutmasst, dass aufgrund der gemachten Aussagen im Prinzip Reisebüros ab dem 27. April wieder öffnen dürfen - sofern sie dies überhaupt wollen. Klar definiert war dies allerdings nicht und die Diskussionen über den «erlaubten» Öffnungstermin schossen ins Kraut.

Eine Anfrage von Travelnews beim dafür zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde inzwischen beantwortet und schafft zumindest Klarheit dahingehend, dass Reisebüros am 27. April noch nicht einfach wieder öffnen dürfen. Wir drucken hier die Stellungnahme von Daniel Dauwalder (Mediensprecher BAG/Eidgenössisches Departement des Innern EDI) vollständig ab:

Frage Travelnews: Laut KIGA gelten die Reisebüros als Dienstleister und nicht als Detailhändler, zudem hat der Bundesrat gesagt, dass ab 27. April Einrichtungen öffnen dürfen, «die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen». Darunter würden doch eigentlich Reisebüros fallen. Darf man also den 27. April als Öffnungsdatum nehmen?

Antwort BAG: «Reisebüros sind, soweit öffentlich zugänglich, von der Änderung vom 16. April 2020 nicht betroffen und müssen weiterhin geschlossen bleiben. Ob und wann es diesbezüglich Lockerungen geben wird, hängt von der epidemiologischen Situation ab. Einzig terminlich vereinbarte Beratungsdienstleistungen einzelner Kunden, die in nicht generell öffentlichen Räumen stattfinden, sind zulässig.»

Frage Travelnews: Werden die Reisebüros als Ladengeschäfte betrachtet, müsste es also der 11. Mai sein?

Antwort BAG: «Reisebüros gelten zwar nicht als Einkaufsläden; der Bundesrat wird jedoch Diskussionen führen müssen, welche Dienstleister gleichzeitig mit den Einkaufsläden allenfalls am besagten Datum öffnen dürfen. Dies würde eine entsprechende Verordnungsänderung voraussetzen.»

Frage Travelnews: Ist die Unternehmensgrösse ein Kriterium? Die Hauptsitze von TUI Suisse, Hotelplan oder Kuoni (DER Touristik Suisse) etwa, wo mehrere Hundert Personen arbeiten, dürften wohl noch nicht zum frühesten Termin wieder öffnen.

Antwort BAG: «Die Unternehmensgrösse ist kein Kriterium.»


Wie es also aussieht, muss man die epidemiologische Neubeurteilung durch den Bundesrat, angesetzt auf den 29. April, abwarten. Dann entscheidet sich ja auch, ob die zweite Lockerungsphase wie geplant am 11. Mai umgesetzt werden kann. Voraussichtlich ist die offizielle Eröffnung von Reisebüros also erst ab jenem Datum wieder möglich. Gemäss Travelnews-Kenntnis planen die Grossveranstalter aktuell auch mit jenem Datum.

Wie bereits heute morgen gemeldet, ist es aber wohl nicht von grosser Wichtigkeit, wann genau wieder Kunden im Ladenlokal für eine Beratung empfangen werden dürfen. Dies, weil nicht mit einem sofortigen Ansturm zu rechnen ist. Wie Dawa Siegrist (TCTT Travel Lounge) in einem Feedback heute morgen erklärt, würde eine frühzeitige Öffnung keinen Sinn machen, zumal etwa Coiffeure sofort ertragswirksame Arbeiten ausführen können, was bei Reisebüros wohl eher noch nicht der Fall sein dürfte. Überdies sei eine Mietzinssenkung schwieriger zu erreichen, wenn das Reisebüro offen sein kann. Und zu guter Letzt muss man wohl auch bedenken, dass eine Reisebüro-Besetzung nicht so einfach ist, solange sich die Mitarbeitenden noch in Kurzarbeit befinden.

(JCR)