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Die Swiss und weitere Akteure der Luftfahrt in der Schweiz dürfen mit Unterstützung durch den Bund zählen. Bild: JCR

Der Bundesrat will die Luftfahrt unterstützen

Die staatliche Kreditvergabe an Swiss, Edelweiss und Easyjet Switzerland ist an strikte Bedingungen geknüpft und kann nur erfolgen, wenn die Unternehmen ihren Liquiditätsbedarf nicht andersweitig decken können. Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sagt: «Das Geld für die Luftfahrt muss in der Schweiz bleiben.»

Der Bundesrat informierte am späteren Mittwochnachmittag über neue Massnahmen zur Abfederung der Coronavirus-bedingten wirtschaftlichen Schäden. Zum einen hat der Bundesrat entschieden, den partiellen Lockdown um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, zu verlängern. Noch im April werde der Lockdown aber schrittweise gelockert. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April.

Von grossem Interesse für die Reisebranche ist auch die Frage, ob der Bundesrat die Luftfahrt und dabei insbesondere die Swiss finanziell unterstützt, und ob diese Unterstützung an Bedingungen geknüpft ist. Der Bundesrat hält nun klar fest, dass die Luftfahrt unterstützt werden soll. Drei Departemente werden beauftragt, einen Vorschlag für Liquiditätshilfe an die von der Coronakrise stark getroffene Industrie vorzulegen. Die Flugbewegungen sind laut Bundespräsidentin und Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga auf den Schweizer Landesflughäfen um mehr als 95 Prozent zurückgegangen. Der Schweizer Luftfahrt, eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur, drohen Liquiditätsengpässe.

Im Vordergrund der Hilfe stehen Garantien des Bundes für Fluggesellschaften. Diese werden nur vergeben, wenn die Unternehmen ihren Liquiditätsbedarf nicht anderweitig decken können. Zudem unterstreicht Sommaruga: «Das Geld für die Luftfahrt muss in der Schweiz bleiben.» Zu den Auflagen für die Garantien des Bundes gehört, dass zukünftig erwirtschaftete Mittel prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen verwendet werden. Bis die garantierten Darlehen getilgt sind, dürfen beispielsweise keine Dividenden ausgeschüttet werden. Ausserdem soll der Bund marktkonforme Zinsen erhalten. Darüber hinaus erwartet der Bundesrat Zusicherungen zur langfristigen Beibehaltung der internationalen Luftanbindung der Schweiz.

Sprich: Der Bund hilft nur subsidiär. Eine Beteiligung an der Swiss oder einer anderen Airline steht nicht im Raum. Eine Bindung von Zahlungen an Umwelt-Ziele oder auch Änderungen gewisser Geschäftspraktika, wie von vielen Seiten gefordert, konnte – nicht ganz überraschend – nicht realisiert werden.

Swiss zeigt sich erfreut

Swiss hat in einer ersten Stellungnahme den heutigen Entscheid des Bundesrats begrüsst, der Schweizer Luftfahrt die gegebenenfalls benötigte Liquidität zukommen zu lassen, um die Auswirkungen der Coronakrise überstehen zu können. Dadurch kann Swiss mit ihrer modernen Flotte die globale Anbindung der Schweiz sowohl passagier- als auch frachtseitig weiterhin sicherstellen. Das Flugangebot wird auch in Zukunft an den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Tourismus ausgerichtet.

Swiss teilt das Verständnis des Bundesrats, dass das Unternehmen zuerst gefordert ist, alles Notwendige zu unternehmen, um die Liquidität zu erhalten. Unterstützt wird Swiss auch von ihrer Muttergesellschaft Lufthansa, die Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. Da die Dauer der Krise bzw. der Finanzbedarf nicht abschätzbar sind, gibt die subsidiäre Unterstützung des Bundes Sicherheit, auch eine länger andauernde Krise zu überstehen und die schrittweise Wiederaufnahme der Flugverbindungen vorzubereiten.

Auch der Flughafen Zürich hat sich zur angekündigten Untertützung geäussert. CEO Stephan Widrig sagt: «Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind schwerwiegend, sowohl für die Airlines als auch für die Flughäfen und die Systempartner der Schweizer Luftfahrt wie Bodenabfertigungsbetriebe, Cateringunternehmen oder Luftfrachtdienstleister. Eine staatliche Überbrückungsfinanzierung ist im Interesse der ganzen Schweiz. Damit wird sichergestellt, dass aus der temporären Krise nicht ein struktureller, nachhaltiger Schaden für die regionale und nationale Wirtschaft entsteht.»

Als Betreiberin des grössten Schweizer Landesflughafens sei auch die Flughafen Zürich AG massiv von der aktuellen Situation betroffen. Die Einnahmen aus dem Flugbetrieb und den kommerziellen Zentren bleiben zurzeit fast vollständig aus. Als Infrastrukturbetreiberin kann sie im Gegensatz zu anderen Unternehmen die Kosten aber nur sehr begrenzt reduzieren. Trotzdem geht die Flughafen Zürich AG derzeit nicht davon aus, dass sie die vom Bund zur Verfügung gestellte Überbrückungsfinanzierung beanspruchen muss. Verwaltungsratspräsident Andreas Schmid sagt: «Die Flughafen Zürich AG ist ein finanziell sehr solides und langfristig ausgerichtetes Unternehmen. Wir wollen diese Krise unternehmerisch durchstehen. Dazu haben wir umfassende Liquiditätssicherungs- und Kostensenkungsmassnahmen beschlossen, Kurzarbeit eingeführt und überprüfen laufend die Investitionsplanung. Der Verwaltungsrat wird auch die Anträge für die verschobene Generalversammlung der aktuellen Lage entsprechend überprüfen.»

Die Flughafen Zürich AG erwartet jedoch, dass der Bund begleitend zum Hilfspaket auch Massnahmen einleitet, um diejenigen Unternehmen zu schützen, die keine Überbrückungsfinanzierung beantragen. Dazu gehört, dass die zur Verfügung gestellten Hilfspakete ebenfalls für vertraglich geschuldete Leistungen an Systempartner wie die Flughäfen eingesetzt werden müssen. Ebenfalls sei eine massvolle Anpassung der Gebührenregulierung zugunsten der Infrastrukturen im Inland zu prüfen.

(JCR)