Reiseanbieter

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieht die Vorgaben in Reisebüros nicht erfüllt, Gutscheine statt Bargeld für Rückzahlungen zu verwenden. Bild: creative_designer

Gutscheine: Keine Zusage vom Seco

Um Gutscheine abzugeben, brauche es eine Notverordnung, argumentiert das Seco. Doch die Voraussetzungen dazu bestünden nicht. [Update] Wir haben bei unabhängigen Reisebüros Reaktionen eingeholt.

Schweizer Reisebüros sind in einer misslichen Lage. Ihre Kunden wollen das Geld zurück für jene Reisen, die in diesen Wochen stattfinden, aber nun annulliert sind. Wer dem Kunden keine Umbuchung auf später schmackhaft machen kann, versucht es mit Gutscheinen, die bei einer späteren Buchung einzulösen wären. Doch viele Kunden beharren auf einer Barrückzahlung.

Hierzu hat der Schweizer Reiseverband (SRV) bekanntlich beim Seco interveniert, um eine Gutscheinlösung rechtlich zu stützen. Doch die nun eingetroffene Antwort des Seco ist zwiespältig. Hier im Original:

«Wir anerkennen eine spezifische Betroffenheit der Reisebürobranche. Basierend auf intensiven Abklärungen in den letzten Tagen, können wir Ihnen folgende Antwort auf Ihre Anfrage geben.

Um es den Reisebüros ohne Parlamentsbeschluss zu erlauben, Gutscheine auszugeben (anstelle von Barauszahlungen) bräuchte es eine Notverordnung. Gegen eine notrechtliche Lösung, haben wir Bedenken. Die Voraussetzungen für eine Notverordnung gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, insbesondere die erforderliche sachliche Dringlichkeit, sind aus unserer Sicht im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Um zu verhindern, dass die Reisebüros durch die Geltendmachung der Ansprüche der Konsumenten trotz der Möglichkeit der Überbrückungsdarlehen (basierend auf den Beschlüssen des Bundesrates vom 20. bzw. 25. März) in eine Insolvenz geraten, beabsichtigen das SECO und das für das Pauschalreisegesetz zuständige Bundesamt für Justiz dem Bundesrat einen vorübergehenden Betreibungsstillstand für gebuchte Reisen gemäss Artikel 62 SchKG vorzuschlagen. Konkret würde dies heissen, dass der bereits bestehende generelle Betreibungsstillstand (bis 19. April) spezifisch für die Reisebürobranche verlängert wird. Geschähe dies, könnte ein Reisebüro zwar betrieben werden, ein Zahlungsbefehl kann ihm aber nicht zugestellt werden. Auch eine Konkurseröffnung wäre ausgeschlossen.

Sollte der Bundesrat eine solche spezifische Verlängerung des Betreibungsstillstandes für die Reisebürobranche beschliessen, würde die notwendige Zeit zur Verfügung stehen, um eine nachhaltige Lösung zu suchen, dies unter Einbezug der Reisebürobranche sowie der Konsumentenseite. Wir gehen davon aus, dass hierfür auf politischer Ebene eine Anpassung des Pauschalreisegesetzes nötig sein dürfte und werden die entsprechenden Vorarbeiten rasch an die Hand nehmen.»

Den untersten Abschnitt hat Bundesrat Guy Parmelin gestern explizit in seiner Medienkonferenz erwähnt und verlauten lassen, dass bis zum 15.4. geprüft wird den Betreibungsstillstand explizit für die Reisebranche zu verlängern. «Damit würde uns die notwendige Zeit eingeräumt um eine mögliche Anpassung des Pauschalreisengesetzes (rückwirkend) auszuarbeiten. Gleichzeitig hilft es der Branche die Kunden betreffend Barrückerstattung bis zum genehmigten Datum vertrösten zu können», schreibt hierzu der SRV in einer Mitgliederinformation.


Das sagen Reisebranchen-Vertreter dazu

Hans-Peter Brasser (Brasser & Partners): «Die Sache mit den Gutscheinen sehe ich problematisch, da es doch in vielen Fällen sehr wahrscheinlich ist, dass nicht die ganze Handelskette mitmacht. Aktuell sieht man dies gerade bei den Airlines. Aber ich weiss auch, dass viele Bettenbanken die Beträge einfach der Kreditlinie gutschreiben und nicht auszahlen. Für dasjenige Reiseunternehmen, welches ursprünglich die Gelder einkassiert hat und gegenüber dem Konsumenten in Verantwortung steht, eine sehr schwierige Situation. Zudem ist es unmöglich abzuschätzen, ob der Leistungsträger dann überhaupt noch existieren wird.

Ein Ansatz wäre, dass jedes Reiseunternehmen die Summe der zu erstattenden Gelder erhebt und der zinslose und vom Bund garantierte COVID-19 – Kredit um diesen Betrag erhöht wird. Damit können den Kunden deren Guthaben ausbezahlt werden. Mit den Geldern, die effektiv von Leistungsträgern erstattet werden, müsste dann der Kredit wieder abgebaut werden. Aus meiner Sicht eventuell sinnvoller, als eine «Schattenwährung» in Form von Gutscheinen zu kreieren.

Dominic Eckert (Dreamtime Travel): «Ich sehe die Gutscheine auch kritisch. Gutscheine sind ein kurzfristiger Notnagel - in Kombination mit dem Coronavirus-Kredit und einer voraussichtlich schwachen Nachfrage in den nächsten 12 Monaten ergibt sich eine gefährliche Mischung. Wir fordern, dass die Airlines das Geld für nicht durchgeführte Flüge erstatten - nicht erst in 12 Monaten oder in Form von Gutscheinen. Da müsste der Bund ansetzen - das braucht dann auch keine Notverordnung, sondern geltendes Recht müsste angewandt werden.»

Rita Murtezi (ex Thomas Cook/aktuell Master-Studentin): «Ich hoffe für die Reiseindustrie, dass das Pauschalreisegesetz auf Grund des wirtschaftlichen Blutbads durch Corona in Brüssel rechtlich endlich komplett neu aufgearbeitet wird. Ich vertrete die Meinung, dass es in der heutigen Zeit nicht nur Verlierer oder Gewinner geben darf. Daher finde ich z.B. 2/3 Gutschein, 1/3 Rückzahlung als eine partnerschaftliche Lösung.»

Jonas Sulzberger (Reisebüro Sulzberger): «Die Gutscheine der Airlines sind insofern nutzlos, weil sie über keine Kundengeldabsicherung verfügen (ungleich einem TO mit Pauschalreise). Darum soll ein TO hier auch über mehr Handlungsspielraum verfügen und mit Gutscheinen argumentieren dürfen. Voll und ganz gegen die Gutscheine bin ich insofern nicht, denn es gibt auch ein anderes Ende der Nahrungskette und die darf der Kunde auch sehen. Die Möglichkeit der Bar-Rückerstattung muss aber gegeben sein und irgendeine höhere Instanz muss den (Micro-)TOs hier Geld zukommen lassen, denn diese übernehmen schliesslich auch sonst in Haftungsfragen (z.B. Airline-Insolvenz) und haben ihre Kunden allesamt wieder sicher nach Hause gebracht (womit der Staat ja auch wieder finanziell entlastet wurde). Contra Gutschein: wenn der Kunde weiss, dass er bei einer Annullierung nur einen solchen als Kompensation bekommen wūrde, dann hat er wohl wenig Lust, fūr die bereits gebuchte Reise die Restzahlung zu ūberweisen.

Beatrice Biner-Huber (Contemporary Travel): «Ich finde, das Geld muss in alle Richtungen fliessen. Wer bar bezahlt hat, hat Anrecht auf Rückerstattung in bar. Für mich ist das keine Diskussion mit den Gutscheinen und Betreibungsschonfristen verlängern.»

Nathalie Sassine (Webook.ch): «Betreibungsstillstand und rückwirkende Anpassung des Pauschalreisegesetzes... Ich wage zu bezweifeln, dass das so schnell gehen wird. Und bei den Kunden hinterlässt es doch einen faden Nachgeschmack, dass wir 1. nicht auszahlen und 2. Gesetze rückwirkend ändern, damit es passt. Irgendwie unbefriedigend.»

Christina Kolb-Kambanis (BalancingLife): «Meine Bedenken sind, dass allenfalls gewisse Dienstleister in einem Jahr nicht mehr existieren. Was dann? Gerade Airlines sind hier ein grosses Risiko. Das Pauschalreisegesetz (PRG) müsste für die Zukunft unbedingt zum Schutz der Reisebüros aktualisiert werden, um so eine Problematik wie bei den Airlines anzugehen. Zu hoffen ist, dass das nicht den Sommer durch anhält.»

Barbara Wohlfahrt (Reiserezept): «Der SRV ist an der Thematik Airlines und den EMD dran. Ich habe Mühe mit den Gutscheinen. Das ist eine tolle Idee der grossen TO's, aber für mich keine Lösung. Die Gutscheine müssten nicht nur Reisebüro-bezogen sein, frei zirkulierbar etc., damit es eben keine Schattenwährung gibt, sie müssten mehrere Jahre gültig sein. Aber es gibt auch jetzt gerade keinen Grund, Gesetze nachträglich zu ändern. Für mich ist klar: Wenn der Kunde freiwillig den Gutschein nimmt, ok, wenn nicht, müssen wir ihn so schnell wie möglich mit Cash entschädigen. Ich hab gewisse Kunden, die rufen mich fast jeden Tag an, ob wir das Geld von unseren Partnern haben, weil sie dieses brauchen zum Überleben.»

(JCR/GWA)