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Ab Donnerstag können KMU unkompliziert Kredite zu günstigen Konditionen beziehen. Bild: Dan Meyers

Den Kredit gibt's mit 0% Zins

Notleidende Schweizer Unternehmen können ab heute einen Sonderkredit erhalten. Beim Thema Kurzarbeit präzisiert das SECO.

Letzte Woche informierte der Bundesrat über ein grosses Hilfspaket, von welchem zahlreiche KMUs auch aus der Reisebranche Gebrauch machen können. Konkret ging es um eine 20-Milliarden-Liquiditätszufuhr, von welcher Unternehmen «umstandslos» profitieren sollten, mittels Bankkrediten. Allerdings fehlten hierzu bis heute noch wesentliche Details.

Diese hat der Bundesrat am Mittwoch präsentiert. Für Kredite von bis zu 500'000 Franken fallen keine Zinsen und Gebühren an; für höhere Kredite (zu 85 Prozent vom Bund abgesichert, zu 15 Prozent von der Bank) fällt ein Zins von 0,5 Prozent an. Die Darlehen sind für fünf Jahre vom Bund garantiert, in Sonderfällen gar für sieben Jahre. Es ist möglich, die Kredite auch früher zurück zu bezahlen. Auch die Prozedur soll so einfach wie angekündigt sein: Das KMU füllt bei der Hausbank - insgesamt 300 Banken machen mit - online ein Formular aus, oder allenfalls über eine spezielle Landingpage des Bundes. Die Zusicherung soll innert 30 Minuten vorliegen; ist man Neukunde, dauert es maximal einen Tag. Kredite ohne Rückzahlungsverpflichtung, die teils gefordert wurden, lehnte der Bundesrat hingegen ab. Im Übrigen kann auch die Postfinance Kredite vergeben.

Grössere Firmen, welche folglich grössere Beträge beanspruchen (man kann ja bis zu 10 Prozent des Umsatzes beantragen), seien für den Bund fast nicht zu überprüfen, betonte der Bundesrat, weshalb man sich dort raushalte. Eine Ausnahme sei der Bereich «Aviation», also alles rund um den Flugverkehr. Dabei gehe es aber nicht nur um die Swiss, sondern auch um den Betrieb der Flughäfen.

Für Startups gelten besondere Regeln.

Präzisierung zur Kurzarbeit

Im Anschluss an die Pressekonferenz informierte der Schweizer Reise-Verband (SRV) seine Mitglieder über eine vom SECO erhaltene Antwort zum Thema Kurzarbeit:

Sogenannte «arbeitgeberähnliche Angestellte» wie GmbH/Gesellschafter, AG/Aktionär, Kollektiv- oder Kommanditgesellschafter (und andere Rechtsformen mit mehreren Personen), die sich regelmässig einen Lohn auszahlen und aktiv im Geschäft mitarbeiten, haben Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, aber nur auf die Pauschale von CHF 3320. (Der gleiche Betrag gilt für mitarbeitende Gatten/Gattinnen/eingetragene Partner, aber auch nur bei regelmässigem Lohn und Mitarbeit.) Der – relativ kleine – Betrag ist vom Bundesrat mit der Begründung festgelegt worden, dass ein gewisses Mass an unternehmerischen Risikos immer selber getragen werden muss. Gastautor Roland Zeller hat sich in seinem Einwurf auf travelnews.ch kritisch dazu geäussert.

Zudem gibt das SECO bekannt: Einzelunternehmer haben Anspruch auf eine Entschädigung via Erwerbsersatz (EO). Dies ist eine Art Taggeld, deckt max. 80% vom Lohn und ist auf max. CHF 196 pro Tag beschränkt. Alle Einzelunternehmer (auch Reisebüroinhaber), die der EO nachweisen können, dass der Erwerbsausfall wegen der Coronakrise entstanden ist, haben Anspruch.

Weiter sei der SRV immer noch in Abklärung mit dem SECO, ob anstelle einer Barauszahlung ein (staatlich abgesicherter) Gutschein abgeben werden darf. Leider lägen hierzu noch keine Informationen vor.

(JCR/GWA)