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Mit 2656 Franken pro Monat durchkommen? Wie soll das gehen? Bild: AdobeStock

Einwurf Der Bundesrat diskriminiert KMU-Unternehmer

Roland Zeller

Der in der Reisebranche bestens bekannte Unternehmer/Investor Roland Zeller erklärt, wieso KMU-Besitzer in der aktuellen Krise besonders schlecht wegkommen.

Als der Bundesrat letzten Freitag das Wirtschaftspaket zur Bewältigung der Corona-Krise kommunizierte, war ich sehr positiv überrascht. Der Anspruch auf Kurzarbeit wurde erweitert, es wurden unkomplizierte Liquiditäts-Kredite bis zu 10% des Umsatzes versprochen und auch selbständig Erwerbende werden über die EO vergütet.

Ganz nach dem Motto «Brot & Spiele» wurden auch zwei Sondertöpfe für Künstler (CHF 280 Mio.) und Sportvereine (CHF 100 Mio.) geschaffen. Mehr oder weniger können somit viele Schweizer mit mindestens 80% vom letzten Lohn rechnen, super! (Details hier)

So weit so gut, könnte man meinen. Wenn man jedoch die neuen Regeln etwas genauer anschaut, wird klar, dass eine Kategorie von Corona-Geschädigten sehr stiefmütterlich behandelt, ja gar diskriminiert wird: Die KMU-Unternehmer.

Dabei geht es um folgende Konstellation:

Hat ein KMU-Unternehmer zwecks Haftungsrisiken eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) gegründet, bei der er sich und seine Mitarbeiter angestellt hat, zahlt auch der Inhaber (Aktionär) ganz normal seine Sozialabgaben auf dem Bruttolohn, inkl. AHV und ALV – dies oft über mehrere Jahrzehnte. Gerät ein Unternehmen jedoch in Schieflage, und muss entweder Kurzarbeit anmelden oder der Unternehmer wird sogar arbeitslos, hat der «Mitarbeiter in arbeitgeberähnlicher Stellung» keinerlei Anspruch auf Leistungen. Dies ist ein schon langer bestehender Misstand, den ich schon vor drei Jahren aus der Optik Startup im Detail ausgeführt habe.

Jetzt in der Corona-Krise hat der Bundesrat offenbar die Not der KMU's erkannt und die Kurzarbeits-Entschädigung per Notrecht und temporär befristet auch für diese «Mitarbeiter in arbeitgeberähnlicher Stellung» geöffnet. Allerdings begrenzt er den maximal anspruchsberechtigten Lohn auf CHF 3320.–/Monat, d.h. im Endeffekt 80% davon, das ergibt einen Mini-Betrag von CHF 2656.–/Monat… und dies auch nur, sofern der Unternehmer wirklich zu 100% auf Kurzarbeit ist, also absolut gar nicht arbeitet, was nicht nur unrealistisch ist, sondern auch schwer zu beweisen. Details im Bericht der Handelszeitung.

In meinem Umfeld betrifft das ganz viele Klein- und Kleinstunternehmer, die von dieser Regelung stark betroffen sind. Dazu gehören:

  • Reisebüros
  • Malerbetriebe
  • Schreiner
  • Startups
  • Gastro-Unternehmer
  • Hunde-Spazierdienst
  • Consultants mit AG
  • und viele mehr!

Viele dieser Kleinunternehmer haben die letzten Jahrzehnte in die Arbeitslosen-Versicherung einbezahlt und erhalten jetzt einen Mini-Betrag von CHF 2656.–. Gleichzeitig müssen sie jetzt ihren Betrieb neu ausrichten und durch die Krise bringen. Die meisten KMU-Unternehmer, die ich kenne, werden auch alles tun, um keine Leute entlassen zu müssen.

150'000 KMUs betroffen

Dies betrifft rund 150’000 KMU-Kapitalgesellschaften in der Schweiz und deren Chefs, wovon wohl ein beträchtlicher Teil von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sein dürfte.

Ich fordere deshalb vom Bundesrat, dass er dieses Lohn-Maximum von CHF 3320.- (ausbezahlt CHF 2656.–) für die Kurzarbeit per sofort aufhebt und die «Mitarbeiter in arbeitgeberähnlicher Stellung» in der Corona-Krise genau gleich behandelt, wie alle anderen Lohnempfänger/Beitragszahler.

Wie die Reaktionen auf meinen letzten Beitrag zu diesem Thema zeigten, wird es wohl ein paar Gegenargumente zu meine Forderung geben. Ich gehe daher schon präventiv auf diese ein…

«Das ist halt das Unternehmer-Risiko»: Ja, das Unternehmer-Risiko gibt es und das ist auch richtig so. Allerdings zahlen diese Unternehmer auch jahrelang über ihre Lohnbeiträge in die ALV ein und kriegen im Regelfall genau gar nichts. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, die korrigiert werden muss. Jetzt im Krisenfall gibts maximal CHF 2656.–, was schlicht diskriminierend ist.

«Unternehmer haben viel höhere Löhne und verdienen keine Unterstützung»: Die KMU-Unternehmer, die ich kenne, zahlen sich in der Regel sehr moderate Löhne aus, insbesondere im Bereich Gastro/Tourismus und Handwerk. Ist der Lohn etwas höher, so zahlt man auch auf diesem den vollen ALV-Beitrag – die Vergütung ist gegen oben dann sowieso auf CHF 148’200.– (davon 80%) plafoniert.

«Das Missbrauchspotential ist sehr gross»: Vor allem von Behördenseite höre ich dieses Argument sehr oft. Dahinter steckt die Angst, dass sich Unternehmer ihre auftragsbedingten Schwankungen über die ALV (Arbeitslosengeld/Kurzarbeit) kompensieren lassen. Ich bin überzeugt, dass es da sehr wirksame Instrumente dagegeben gibt, wenn man denn nun will. Und jetzt in der Corona-Krise sollte man nicht darüber diskutieren müssen, ob ein Gastro-Unternehmer, der sein Restaurant behördlich schliessen musste, wohl den Staat betrügen will.

«Für das sind die Liquiditätskredite des Bundes da»: Als ich kürzlich beim SECO anrief um zu bestätigen, dass wirklich nur ein so kleiner Betrag für KMU-Unternehmer vorgesehen ist, habe ich genau diese Antwort erhalten! Die Bundeskredite sind eine tolle Idee und helfen ganz sicher, um die Liquidität sicherzustellen. Aber machen wir uns nichts vor – gerade Kleinstunternehmer werden Mühe haben, diese Kredite zu amortisieren und diese werden deren Bilanzen über Jahre belasten. Und nochmals: Das Geld wurde durch die KMU-Unternehmer in die ALV einbezahlt, dann sollte man im Krisenfall auch erwarten, dass einem diese Kasse hilft -und zwar à fonds perdu, respektive «fonds remboursé»!