Reiseanbieter

Der Bundesrat unterstützt die Wirtschaft in der Coronakrise zusätzlich mit 32 Milliarden Franken. Bild: Screenshot SRF

Der Bundesrat hatte gute Nachrichten für die Reisebranche

Kleinbetriebe erhalten ab nächster Woche umstandlos substanzielle Kredite und die Kurzarbeits-Berechtigung wird ausgedehnt. Noch keine Klarheit herrscht bei den Rückführungsflügen.

Der Bundesrat hat soeben über weitere Schritte zur Bewältigung der Coronavirus-Krise informiert - und die getroffenen Massnahmen dürften zur Freude zahlreicher Reiseunternehmen ausgefallen sein, selbst wenn beim Gesprächspunkt «Tourismus» einmal mehr vor allem von der Incoming- und nicht von der Outgoing-Branche die Rede war. Diese wurde auch nicht erwähnt bei der Auflistung aller Branchen, die sich jetzt besonders verdient machen, wie etwa die Gesundheitsbranche (was übrigens absolut berechtigt ist). Unterstützung gibt es, wenn es um den Tourismus geht, namentlich für Hotels sowie im Rahmen der Regionalpolitik für Skigebiete.

Es geht hier aber nicht darum, dass das Ego der Outgoing-Reisebranche gestreichelt werden muss. Es geht um konkrete Massnahmen. Und da sind wie erwähnt einige Massnahmen getroffen worden, die sofortige Abhilfe schaffen. Und nein, es geht primär nicht nur um die grössten Player: Auf die Frage, wie der Bund Anträge auf Finanzhilfe von Tochterfirmen von ausländischen Firmen (also etwa der Swiss) beurteile, kam die Antwort, man habe diese Frage noch gar nicht behandelt.

Die gute News: Aus ursprünglich 10 Milliarden Franken Hilfskredit sind nun 42 Milliarden Franken geworden. Ein guter Teil davon wird aufgewendet, um Kreditkautionen zu gewähren, Steuererleichterungen zu bieten (so sollen etwa die Bundessteuer oder die Mehrwertsteuer erlaubterweise verspätet, und dies zinsfrei, bezahlt werden dürfen) oder auch die Kurzarbeitspraxis möglichst breit gefächert zugestehen zu können. Gerade für die vielen Reisebranche-KMU ist in diesem Zusammenhang folgende neue Gegebenheit wichtig, welche sich auch auf der Homepage des SECO einsehen lässt:

  • Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden.
  • Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden.
  • Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.

Bei der Auszahlung der Kurzarbeits-Beiträge von Bundesseite soll es zudem keine Karenzfristen mehr geben; also kein vorgängiges Abarbeiten der Überstunden, sondern eine Sofortzahlung nach Erhalt der Bewilligung durch die zuständigen Ämter.

Weiter sind 20 Milliarden Franken als reine «Liquiditätszufuhr» budgetiert, wie Bundesrat Ueli Maurer versicherte. Diese werden direkt in die Wirtschaft investiert. So sind kurzfristige Kredite möglich: Wer Geld bis zu 500'000 Franken sofort benötigt, soll zur Bank gehen; diese muss feststellen, dass ein Fall vorliegt und bei Annahme des Falls dann mit dem Staat abrechnen. «So kommen ab nächster Woche Tausende Kleinbetriebe schnell zu Geld», hält Maurer fest. Diese Massnahme ist ab kommendem Donnerstag operabel. Im Prinzip sind Kredite über 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Millionen Franken erhältlich.

Aus Sicht des Schweizer Reise-Verbands (SRV), der sich inzwischen zur Sache geäussert hat, und der Grossveranstalter waren vor allem zwei Dinge von Interesse: Zum einen das Thema Rückführungsflüge: Hier sei man dran und auch besorgt über die Situation der im Ausland feststeckenden Schweizer, es gebe aber noch keine Lösung. Immerhin hat die Lufthansa Group inzwischen Folgendes mitgeteilt: «Ab Beginn der kommenden Woche gilt für die Airlines der Lufthansa Group ein Rückkehrer-Flugplan. Dieser ist zunächst bis zum 19. April 2020 gültig. Swiss bietet neben einem deutlich reduzierten Flugplan für die Kurz- und Mittelstrecke (48 Verbindungen ab Zürich) künftig noch drei wöchentliche Langstreckenflüge nach Newark (USA) an. Um darüber hinaus möglichst viele Menschen zusätzlich schnell in ihre Heimat zurückzuholen, führen die Airlines der Lufthansa Group aktuell in enger Absprache mit den Regierungen der jeweiligen Heimatländer und im Auftrag von Touristikunternehmen zusätzlich zahlreiche Sonderflüge in alle Welt durch. Mit rund 130 extra eingesetzten Flügen der Airlines Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Edelweiss sind bisher rund 25'000 Passagiere nach Hause geflogen. Etwa 100 weitere Flüge sind bereits jetzt in Vorbereitung.»

Zum anderen geht es um die Forderung des SRV, wonach man die Rückzahlung von Kundenverpflichtungen mit Gutscheinen statt mit Cash erledigen soll, wofür aktuell die behördliche Erlaubnis fehlt. Auf diesen Fall wurde spezifisch nicht eingegangen; Ueli Maurer hielt jedoch fest, dass staatliche Garantien für grössere finanzielle Überlebenslösungen innerhalb diverser Branchen unbürokratisch gewährt würden. Das ist zumindest mal ein Signal in die richtige Richtung. Der SRV schreibt dazu: «Wir werden versuchen, diesen Punkt Anfangs Woche mit dem SECO zu klären. Selbstverständlich werden wir darauf hinweisen, dass praktisch alle Fluggesellschaften die Rückzahlung an unsere Branche für nicht benutzte Tickets gestoppt haben.»

Keine Ausgangssperre

Entgegen der allgemeinen Annahme wurde aber keine Ausgangssperre ausgesprochen. Versammlungen von mehr als fünf Personen sind nicht toleriert und noch immer gilt die Maxime, dass Zuhause bleiben der bestmögliche Schutz ist; wer sich nicht an die Vorgaben des Bundes hält, kann mit bis zu 100 Franken pro Person gebüsst werden. Eine radikale Mobilitäts-Sperre wird aber nicht verhängt - damit wo nötig noch gearbeitet werden kann und weil der Bundesrat keine «Spektakelpolitik» wie teils in den Nachbarländern betreiben wolle, so Bundesrat Alain Berset.

Die 84-minütige Pressekonferenz des Bundesrats vom 20. März 2020 in voller Länge:

(JCR)