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TUI Suisse weitet Haftung bei Pauschalreisen aus. Bild: TUI

TUI Suisse weitet die Veranstalterhaftung aus

Ab sofort haftet TUI für alle aktiven Buchungen bei Nichterbringung von Leistungen analog dem Schweizerischen Pauschalreisegesetz – und schliesst damit eine Lücke.

(Artikel aktualisiert, Montag, 10.30 Uhr) TUI Suisse, Partner von über 500 Reisebüros in der Schweiz, weitet die Haftung bei Pauschalreisen aus. Das Reiseunternehmen haftet ab sofort für alle aktiven Buchungen bei Nichterbringung von Leistungen analog dem Pauschalreisegesetz. Bisher fielen separat getätigte Einzelbuchungen bei TUI Suisse nicht unter das Pauschalreisegesetz, was Schweizer Reisebüros monierten. Jetzt wird TUI Suisse kulanter und bietet Reisebüros eine bessere Absicherung.

Voraussetzung ist, dass der Vorgang aus mindestens den Einzelleistungen Flugbeförderung und Unterbringung besteht und alle Leistung durchgehend bei TUI Suisse gebucht werden (keine Leeraufenthalte.) Zudem muss TUI Suisse gegenüber dem Kunden als Veranstalter ausgewiesen werden. Diese Regelung gilt für alle TUI Suisse Veranstalterprodukte (ohne TUI Cruisetour, TUI Cruises, Hapag Lloyd Cruises und Gebeco) inklusive Flightcenter.

«Nach der Insolvenz von Thomas Cook haben wir eine verstärkte Unsicherheit im Markt verspürt. Wir wollen mit dieser Anpassung unserer Haftungsleistungen die Stärke und Sicherheit gewähren, welche TUI Suisse seit Jahren ausstrahlt und auch in den folgenden Jahren beweisen wird», erklärt Martin Wittwer, CEO von TUI Suisse.

(TN)