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Der Fall Thomas Cook sorgt auch Ende Jahr noch für Arbeit bei vielen Reisebüros. Bild: Thomas Cook

Doppelte Arbeit wegen der Pleite von Thomas Cook

Ein Brief der Insolvenzverwalter ist letzte Woche bei zahlreichen Reisebüros eingetrudelt. So wie es aussieht, müssen die Forderungen nochmals eingegeben werden - weil Insolvenz und Sicherung separate Vorgänge sind.

Letzte Woche flatterte bei diversen Schweizer Reisebüros Post der der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm (HWW) herein. Das ist die als Insolvenzverwalter in der Causa Thomas Cook eingesetzte Kanzlei. Inhalt des Schreibens: Nebst Informationen zum Vorgehen beim Insolvenzverfahren und zu Massnahmen betreffend diesem gibt es auch die Bitte, ausstehende Forderungen in einer Insolvenztabelle anzumelden. Dazu gibt es eine Einladung zu einer Gläubigerversammlung.

Schnell kam daraufhin die Frage auf, ob man denn nun sämtliche Forderungen noch einmal eingeben müsse. Denn bekanntlich hatten zahlreiche Reisebüros wie auch Endkunden ihre Forderungen bereits bei der Zurich Versicherung bzw. deren Dienstleister Kaera AG eingegeben. Mal abgesehen davon, ob die Forderungen überhaupt Aussicht auf Erfolg haben: Es ist tatsächlich so, dass alle Gläubiger (ob Reisebüro, Privatperson oder sonstige Parteien) die Forderungen separat nochmals eingeben müssen. Der Grund: Beim Insolvenzverfahren und dem Sicherungsfall handelt es sich um getrennte Vorgänge, wie die «FVW» festhält.

Zurich bzw. Kaera AG sind demnach nur für Ansprüche aus dem Sicherungsschein zuständig. Eine Weitergabe dort vorhandener Daten an den Insolvenzverwalter sei nicht möglich. Um alle Ansprüche zu wahren, sollten Forderungen deshalb auch beim Insolvenzverwalter gestellt werden. Oder anders formuliert: Man erhöht seine Chancen, doch etwas Geld zu sehen. Denn die bei Zurich Versicherungen auf 110 Millionen Euro gedeckelte Haftungssumme reicht bekanntlich bei Weitem nicht aus, weshalb Zurich nur 17,5 Prozent des Schadens für abgesagte Reisen von Thomas-Cook- bzw. Tour-Vital-Kunden erstattet. Der Rest könnte von der deutschen Bundesregierung kommen, wobei dafür Details noch ausstehen. Das heisst übrigens auch, dass somit bei den Forderungen an den Insolvenzverwalter die komplette Summe (und nicht etwa eine Summe abzüglich 17,5%) gefordert werden muss.

Bleibt die Frage, ob man all dies auf sich nimmt. Denn bis der Insolvenzverwalter eine Entschädigungsquote nennt, wird noch viel Zeit vergehen, sprich, es könnte Jahre dauern, bis Geld vorliegt - falls überhaupt.

(JCR)