Reiseanbieter

FTI - hier die Münchener Firmenzentrale - setzt bei der Kommissionierung in der Schweiz auf Bewährtes. Bild: FTI Group

Neues System für den FTI-Steigerungsbonus

Das Kommissionsmodell 2019/2020 von FTI Touristik AG hält an wichtigen Eckpfeilern wie der Basiskommission von 10% und der Maximalkommission von 13,5% fest. Im Modell wurden nur einige Justierungen vorgenommen.

Am 1. November beginnt das neue Geschäftsjahr bei FTI Touristik. Heute nun hat das Unternehmen das neue Kommissionsmodell 2019/2020 präsentiert. Darin wird an den Rahmenbedingungen für die Grundkommission festgehalten; es gibt jedoch auch einige «Feinjustierungen», wie FTI in einer Mitteilung festhält.

Carmen Doré, Managing Director der FTI Touristik AG, hält begleitend zur Bekanntgabe des Kommissionsmodells Folgendes fest: «Der Markt in der Reisebranche ist sehr umkämpft, die Anzahl der Agenturen nimmt eher ab als zu. Wir wissen, dass die Büros hart arbeiten müssen und wollen diesen Einsatz unbedingt belohnen – wir halten daher an unserer Basisvergütung von 10 Prozent ab der ersten Buchung fest. Gleichzeitig steigt statistisch gesehen bei allen Agenturen der Umsatz – wir wollen daher denjenigen weiter Anreize bieten, die absolute Spitzenleistungen erzielen. Deshalb behalten wir gerade in diesen turbulenten Zeiten auch den Spitzensatz von 13,5 Prozent bei.»  

Die Umsatzstaffelung sieht sechs Stufen vor; diese sehen folgendermassen aus:

«Unser Vollsortiments-Modell steht kommendes Jahr unter dem Motto ‚Zusammen wachsen und gross werden‘», betont Doré, «insbesondere die kleineren Agenturen mit einem Umsatz von unter 200'000 Franken möchten wir da mit unserem Take-Off-Paket unterstützen. Wer hier bestimmte Konditionen erfüllt, etwa an Webinaren oder einer Studienreise teilnimmt, einen FTI-Flyer auslegt und unsere Dekosäulen nutzt, der erhält zusätzlich zur Grundkommission von 10 Prozent retroaktiv noch 1 Prozent on top.»

Alle bisher für die kommende Saison getätigten Buchungen bleiben unangetastet und werden zu den bisherigen Konditionen kommissioniert. Die neuen Bedingungen gelten ab 1. November 2019 für alle Abreisen im Geschäftsjahr 2019/20. Die Vergütungsregelung der FTI Group bleibt auch im kommenden Jahr malusfrei.

Wachstum lohnt sich

Ab einem Mindestumsatz von 200'000 Franken haben Agenturen Chancen auf den «FTI Steigerungsbonus». Dieser errechnet sich aus der Differenz der FTI Group Bruttoumsätze zwischen den Geschäftsjahren 2018/19 und 2019/20. Wer hier eine Mindeststeigerung von 10 Prozent auf den Bruttoumsatz des vorhergehenden Geschäftsjahrs vorweisen kann, erhält eine Zusatzauszahlung. Diese Sonderausschüttung fliesst dann retroaktiv auf den Nettoumsatz von FTI Touristik und LAL Sprachreisen.

Wie hoch die Belohnung bei welcher Leistung genau ausfällt, ist ab sofort klarer, übersichtlicher und transparenter, da es nur noch zwei Stufen gibt: Agenturen mit einem Umsatz ab 200'000 bis 299'999 Franken und einer Steigerung von mindestens 10 Prozent erhalten 2 Prozent Retro-Bonus. Agenturen mit einem Umsatz ab 300'000 Franken und einer Steigerung von mindestens 10 Prozent sichern sich 3 Prozent Belohnung.

Den bisherigen «MP Hotels Bonus» von 0,5 Prozent erhöht der Veranstalter ab einem FTI Group Mindestumsatz von 100'000 Franken auf 1,0 Prozent beim Verkauf der MP Hotels & Resorts. Damit integriert er alle seine hotel-eigenen Marken noch fester im Vergütungsmodell und belohnt aktive Partner mit der Sonderkommission.

Die Umsätze aller Marken der FTI Group – neben FTI Touristik also auch Windrose Finest Travel, 5vorFlug, BigXtra, FTI Ticketshop, LAL Sprachreisen, FTI Cruises, driveFTI, Cars&Camper sowie Gruppenreisen-Buchungen – werden für die Einstufung der Kommission angerechnet.

Das komplette FTI-Kommissionsmodell ist unter diesem Link ersichtlich.

(JCR)