Rail & Road

Locker bleiben: Auch schwere Motorhomes wie diese Modelle von Canadream können ausserhalb Europas mit einem herkömmlichen Führerschein B gefahren werden. Bild: Canadream/Pixabay

Welcher Führerschein ist nötig bei der Motorhome-Miete?

Wegen widersprüchlicher Regelungen wurde viel Verwirrung gestiftet. Wir legen die Fakten auf den Tisch.

Gestern Morgen widmete das SRF seine Radiosendung «Espresso»  dem Thema «Wohnmobil-Miete: Achten Sie aufs Gewicht!». Kernaussage darin ist, dass mit einem Schweizer Führerausweis Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden dürfen. Das könne bei Motorhomes schnell zum Problem werden, da das Fahrzeug inklusive Gepäck und Reisende schnell über 3,5 Tonnen wiege und man somit möglicherweise illegal fahre und auch keine Versicherungsdeckung mehr hat.

Das ist an sich korrekt, zumindest für Fahrten in Europa. «Espresso» weist auch darauf hin, dass die Situation in den USA und in Kanada anders ist. Wir greifen das Thema auf, weil es letztes Jahr grosse Verwirrung in Deutschland und zwischenzeitlich auch in der Schweiz gab. Dort hatte zunächst DER (Dertour, Meier’s, ADAC; aber nicht Kuoni) vor Motorhome-Übernahmen gewarnt, sofern kein Ausweis für das Fahren grösserer Fahrzeuge vorhanden ist, also ein Ausweis der Kategorie C/C1. Der Deutsche Reise-Verband (DRV) übernahm die Meldung, vorübergehend auch der Schweizer Reise-Verband (SRV). Beide Verbände krebsten dann eilig zurück, und in Deutschland blieb DER allein mit seiner Weisung – Konkurrenten wie FTI oder Canusa machten nicht mit. Nur wenige Kunden besassen noch den alten deutschen Führerschein Klasse 3 (welcher das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässt); Deutsche und Schweizer mit Führerschein der Kategorie B, welche 1999 eingeführt wurden, hätten praktisch keine Motorhomes mehr mieten können. Schon das kleinste Motorhome bei Cruise America zum Beispiel, der C19, wiegt laut Angaben des Vermieters über 4 Tonnen…

Beim DER führte die restriktive Regelung zu einem – unnötigen – Rückgang der Motorhome-Buchungen. Inzwischen hat auch DER zurückgerudert und es gibt nur noch Beschränkungen bei Wohnmobil-Anmietungen in Nevada. Die Unsicherheit ist aber anscheinend noch nicht ganz verflogen. Um dieser vorzubeugen, anbei nochmals die wichtigsten Fakten.

Freie Fahrt in den Überseeländern

Der weitaus grösste Markt für Motorhomes sind die USA und Kanada, gefolgt von Australien und Neuseeland sowie dem Südlichen Afrika. In all diesen Ländern darf mit dem herkömmlichen Führerausweis auch ein Motorhome gefahren werden, welches mehr als 3,5 Tonnen wiegt. Die Beschränkung auf 3,5 Tonnen gilt nur innerhalb Europas. Massgebend ist in Nordamerika der Verwendungszweck des Fahrzeugs, d.h. man braucht für Lastwagen einen speziellen Ausweis, nicht aber für grosse Privatfahrzeuge wie Motorhomes - auch nicht als ausländischer Tourist, welcher das Fahrzeug nur mietet.

Nach der Ankündigung des DRV hatten fast alle grossen Motorhome-Unternehmen klargestellt, dass es keine Einschränkungen der Fahrerlaubnis aufgrund der europäischen Führerausweiskategorie gebe. Cruise America, Road Bear, El Monte und Apollo in den USA sowie Fraserway und Canadream in Kanada oder THL in Australien weisen in ihren Mietbedingungen darauf hin, das für europäische Mieter die herkömmlichen Führerscheinklassen vollkommen ausreichend sind. Damit lassen sich zum Beispiel in Nordamerika Fahrzeuge bis zu 12 Tonnen legal fahren, eine kleinere Staffelung der Gewichte gibt es nicht. Motorhomes über 12 Tonnen Gewicht gibt es zwar, diese werden aber nicht angeboten/vermietet. Damit entfällt das Problem.

Ein Risiko, den Versicherungsschutz zu verlieren, wurde ausgeschlossen, zumal die im Rahmen der Miete abgeschlossenen Versicherungen mit lokalen Versicherungs-Unternehmen getätigt werden. Auch Schweizer Versicherungen bestätigten, dass der Schutz im Rahmen einer erweiterten Versicherung im Falle eines Unfalls bestehe, unabhängig des Führerausweises.

Ein künstliches Problem

Fakt: Seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen 1999 hat es niemals Probleme bei der Anmietung von schweren Wohnmobilen in Übersee gegeben. Versicherungen haben bei Unfällen allenfalls mal wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» oder «grobfahrlässigem Fahrverhalten» nichts bezahlt, niemals aber rein aufgrund der Führerscheinkategorie. Es wurde also, offenbar aufgrund eines Versicherungsproblems bei DER, ein künstliches Problem geschaffen. Die Motorhome-Vermieter reagierten geharnischt. Kein Wunder: Hätte DER Recht gehabt, wäre der Motorhome-Markt komplett zusammengebrochen.

Ein Vorteil der Geschichte war immerhin, auf Gewichtsbeschränkungen in Europa zu sensibilisieren. Beliebt sind zum Beispiel Motorhome-Mieten in Skandinavien. Hier gilt es, genau hinzuschauen: Manche Camper sind leichter als 3,5 Tonnen, da entfällt das Problem. Beträgt das Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen, benötigt man den Ausweis der Kategorie C1, der zum Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen berechtigt.

Die ideale Fahrzeuggrösse, welche in diesem Zusammenhang ja auch eine Rolle spielt, hängt von der Anzahl Reisenden und dem Komfortanspruch ab. Diese klärt man am besten vor der Buchung sorgfältig und gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Reisebüro ab. Dann steht dem Motorhome-Vergnügen nichts im Weg.

(JCR)