Rail & Road

Der deutsche Fernbus-Anbieter Flixbus gerät in der Schweiz ins Visier der Behörden. Bild: TN

«Wir können Fahrgäste nicht daran hindern, den Bus früher zu verlassen»

Flixbus erhält eine Busse von 3000 Franken – wegen Verstoss gegen das Kabotage-Verbot.

Im August 2016 soll es passiert sein: das ausländische Busunternehmen Flixbus hat innerhalb der Schweiz Passagiere transportiert. Das ist ein Verstoss gegen das sogenannte Kabotageverbot. Nun flatterte in der Firmenzentrale in München ein Busse von 3000 Franken hinein. Gegen den Strafbescheid kann Flixubs beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Einsprache erheben.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV bezeichnete die Busse von 3000 Franken als «lächerlich» Sie habe kaum symbolischen Charakter. Der SEV ruft in Erinnerung, dass er die unlautere Konkurrenz von Flixbus bereits seit langem kritisiere und verlangt vom BAV mehr Entschlossenheit und mehr Kontrollen.

Flixbus ist allerdings der Meinung, nicht gegen das Kabotageverbot verstossen zu haben.«Sollten wir rechtlich verpflichtet werden, eine Busse zu zahlen, werden wir dem selbstverständlich Folge leisten», teilt ein Flixbus-Sprecher mit.

Für das Kabotageverbot seien die Fahrerinnen und Fahrer sensibilisiert. «Sie können jedoch Fahrgäste nicht daran hindern, den Bus früher zu verlassen, als auf dem Ticket vermerkt ist. Das wäre Nötigung und damit klar gegen die Schweizerische Gesetzgebung», hält Flixbus weiter fest.

(AWP/SDA)