Rail & Road

Ab dem neuen Jahr 2021 gelten neue Verkehrsregeln. Diese sollten im Voraus von jedem Verkehrsteilnehmer studiert werden. Bild: Ed 259

Das gilt ab dem neuen Jahr auf den Strassen

Darf ich nun rechts vorbeifahren oder nicht? Und: Darf ich mit dem Velo bei Rot rechts abbiegen? Wir klären auf, was nun ab Januar 2021 auf den Schweizer Strassen gilt. Velofahrer können sich freuen, für Neulenker wird es mühsam.

Autobahn-Knigge

Rechts vorbeifahren, ja - Rechts überholen, nein

Das Rechtsvorbeifahren ist immer ein Dauerthema. Bis jetzt war es ausdrücklich verboten. Dies ändert sich jedoch im 2021. Ab Januar dürfen Autofahrer, mit Vorsicht, rechts vorbeifahren, wenn sich auf der linken Fahrspur eine Kolone gebildet hat. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt aber weiterhin verboten. Diese Regelung soll zur Verflüssigung des Verkehrs beitragen.

Rettungsgassen auch bei Schritttempo

Eigentlich gilt seit einigen Jahren eine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge. Ab dem neuen Jahr wird die Massnahme aber noch etwas erweitert. Um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer in Zukunft bereits im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dies, auch wenn die Strassenteilnehmenden kein Rettungsfahrzeug hören oder sehen. Dabei darf jedoch in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten, damit den Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht wird.

Das Reissverschlusssystem muss angewendet werden

Das «Reissverschlussprinzip» wird angewendet, wenn zwei Spuren auf der Autobahn zusammengeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass Automobilisten die Fahrzeuge dabei erst am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird. Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Wer sich nicht daran hält kann mit einer Busse bestraft werden.

100 km/h Limite für Anhänger

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) erhöht sich von 80 auf 100 km/h. Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Der Anhänger muss zudem mit für diese Geschwindigkeit zugelassenen Reifen ausgerüstet sein. In Anbetracht der technischen Fortschritte der Fahrzeuge hat sich der TCS für diese Änderung des Strassenverkehrsgesetzes stark gemacht.

Für die Städte-Düser

Bei Rot rechtsabbiegen? Ja aber...

Velos und Mofas dürfen ab dem neuen Jahr bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Jedoch nur dort, wo eine Tafel mit einem gelben Velo drauf klar signalisiert, dass es erlaubt ist. Dabei müssen Velo- und Mofafahrer stets auf Fussgänger sowie Querverkehr acht geben. Denn diese haben nach wie vor Vortritt.

Bild: astra.admin.ch/Screenshot

Velofahren auf dem Trottoir nur für...

... Kinder bis 12 Jahre. Dennoch gilt auch dies nur wenn auf ihrer Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren. Achtung: Das Trottoir sollte immer im Schritttempo befahren werden.

Achtung neue Markierungen in der 30-Zone

Im neuen Jahr können in der 30-Zone Fahrradstrassen eingerichtet werden. Velos oder andere Fahrzeuge die darauf verkehren, haben dann gegenüber einmündenden Strassen Vortritt. Das heisst: In diesen Fällen wird der dort geltende Rechtsvortritt aufgehoben. Wenn dies der Fall ist, werden die einmündenden Strassen mit einem Stopp-Schild oder Kein-Vortritt-Schild signalisiert. Neue Orientierungsmarkierungen können ebenfalls zur Sicherheit der Fussgänger angebracht werden. Beispielsweise Fussabdrücke, die den sichersten Überquerungsort anzeigen.

Neulenker Achtung!

Gleich mehrere Änderungen der Bestimmungen über den Führerscheinerwerb werden ab 1. Januar 2021 in Kraft treten.

  • Der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B und BE) kann ab dem vollendeten 17. Lebensjahr angefordert werden.
  • Die Neulenker können sich ab ihrem 18. Geburtstag bei der Prüfung anmelden unter der Bedingung, dass sie ein Jahr lang begleitet gefahren sind.
  • Nur Fahrer, die ihr 20. Lebensjahr vollendet haben, können mit weniger als 12 Monaten Fahrpraxis als Fahrschüler an der Prüfung teilnehmen.
  • Jungen Frauen und Männer, die zwischen 2001 und 2002 geboren sind und die ihren Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2020 erhalten, sind von der einjährigen Lernfahrpflicht befreit. Diese Befreiung gilt auch für jene, die 2003 geboren wurden und bis zum 31. Dezember 2021 ihren Lernfahrausweis erhalten haben.
  • Die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellten Lernfahrausweise bleiben der heutigen Regelung unterstellt.

Parkieren will gelernt sein

Einparken ohne Lenkrad halten

Beim Benutzen des Parkassistenzsystems dürfen die Fahrer ab dem neuen Jahr das Lenkrad loslassen oder, wenn die Einparkhilfe es erlaubt, aus dem Auto aussteigen. Sie müssen jedoch jederzeit bereit sein einzugreifen. Der Fahrer trägt zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung für sein Fahrzeug.

Auch Töff und Elektrovelo müssen für Parkplätze bezahlen

Ab 2021 ist es für Elektrovelo- und Motorradfahrer nicht mehr in jedem Fall möglich, das Zweirad überall wo es Platz hat, hinzustellen. Schnelle Elektrofahrräder (45 km/h), Motorräder und Motorfahrräder können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden. Dies bedeutet, dass die Signalisationen in Zukunft besser angeschaut werden müssen.  

Grüne Parkplätze sind für Elektrofahrzeuge reserviert

Grüne Markierungen und das neue Symbol «Ladestation» weisen darauf hin, dass die entsprechenden Parkplätze nur von elektrischen Fahrzeugen benutzt werden dürfen.

Unsicherheiten aus dem Weg schaffen

Eine neue Signalisation «Erinnerung an den Gebrauch der Parkscheibe» wird auf Antrag der Polizeibehörden eingeführt, um Unsicherheiten bezüglich der Benutzung der weiss markierten Parkplätze zu beseitigen.

(NIM)