Rail & Road

Die SBB reagieren auf die neuen Massnahmen vom Bund und stellen ihr gesamtes touristisches Angebot vorübergehend ein. Bild: SBB CFF FFS

SBB stellen gesamten touristischen Betrieb ein

Der touristische Verkehr, Extrafahrten und Gruppenreisen werden bis mindestens 26. April 2020 abgesagt. Das Grundangebot des Öffentlichen Verkehrs bleibt erhalten.

Der Bundesrat hat heute Nachmittag (13. März) neue Massnahmen verkündet, um die Ansteckung mit dem neuen Coronavirus so gut wie möglich zu verzögern. Dazu wurde für das ganze Land der Notstand ausgerufen. Auf Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit haben die SBB und Postauto AG beschlossen, nur noch ein Grundangebot mit dem Öffentlichen Verkehr zu garantieren und den touristischen Verkehr bis mindestens 26. April einzustellen.

Das Angebot wird wie folgt angepasst:

  • Der reguläre öffentliche Verkehr (konzessionierter Fern- und Regionalverkehr) verkehrt weiterhin gemäss Fahrplan.
  • Der Verkehr auf rein touristischen Linien ohne Erschliessungsfunktion, Extrafahrten und historische Fahrten werden eingestellt.
  • Sämtliche Gruppenreisen werden abgesagt.
  • Das internationale Angebot Richtung Italien wurde bereits eingeschränkt. Es ist mit weiteren Einschränkungen im gesamten internationalen Personenfernverkehr zu rechnen.
  • Die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert allen Personen aus Risikoländern oder aus einer Risikoregion bei Nichterfüllen von definierten Voraussetzungen die Einreise in die Schweiz. Die entsprechenden Grenzkontrollen erfolgen durch die zuständigen Behörden und nicht durch Personal der Verkehrsbetriebe.
  • Der Güterverkehr wird so weit wie möglich im bisherigen Umfang aufrechterhalten. Es gibt aus Sicht des BAG keinen Grund, diesen einzuschränken. Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden im Güterverkehr wurden umgesetzt.

Die SBB und Postauto erstatten die Kosten für abgesagte bzw. nicht angetretene Reisen bis zum 26. April vollständig zurück.

Darüber hinaus haben die Verkehrsunternehmen verschiedene Massnahmen definiert, um den Schutz der Mitarbeitenden und Fahrgästen zu gewährleisten. Wo immer möglich wird an den Zügen und Büssen an den Bahnhöfen sowie Haltestellen die Tür geöffnet, das der Knopf nicht von Hand gedrückt werden muss. Zudem werden die Züge mehrmals täglich gereinigt.

Folgende Massnahmen werden zum Schutz des Personals ergriffen:

  • Im Fernverkehr werden die Züge weiterhin begleitet. Per sofort werden Billettkontrollen stark reduziert. Die Billettpflicht gilt weiterhin.
  • Im Regionalverkehr werden Stichkontrollen bis auf weiteres ausgesetzt, auch hier gilt weiterhin die Billettpflicht.
  • Die Frequenzerfassung im Regional- und Fernverkehr wird ausgesetzt.
  • Auf Catering-Services in den Zügen wird ab Samstag, 14. März 2020 vollständig verzichtet (Speisewagen und Service am Platz).
  • Bei tiefem Kundenaufkommen können Reisezentren und Verkaufsstellen geschlossen und/oder Öffnungszeiten angepasst werden. Die Information erfolgt direkt an den betroffenen Standorten.
  • In Bussen bleibt die vorderste Türe beim Fahrpersonal geschlossen und der Arbeitsbereich des Fahrpersonals abgesperrt. Der Ticketverkauf in Bussen wird eingestellt.

Fahrgäste sollen ihre Billette wenn möglich nicht am Schalter sondern online, über SBB Mobile, am Automaten, per Telefon oder über EasyRide beziehungsweise andere Ticketing Apps beziehen.

(NWI)