Rail & Road

Eine Kontrolle der Schaffhauser Kantonspolizei förderte bei Reisecars Beunruhigendes zutage. Bild: Annie Spratt

Gravierende Mängel bei vielen Reisecars festgestellt

Die Schaffhauser Polizei hat bei einer grossen Kontrolle Anfang Woche 86 Reisecars unter die Lupe genommen. Die Resultate stellen den Anbietern kein gutes Zeugnis aus: Übermüdete Chauffeure und durchgerostete Fahrzeuge .

Zwischen dem 22. und 28. Juli führte die Schaffhauser Polizei im Rahmen einer gesamteuropäischen Reisecarkontrolle im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen sowie an mehreren mobilen Standorten Kontrollen von Reisecars durch. Dabei wurden 86 Gesellschaftswagen - neun aus der Schweiz, 77 aus dem EU-Raum - einer umfassenden Kontrolle unterzogen. Dabei kamen gravierende Übertretungen zum Vorschein.

Von den 86 Reisecars wurden deren 36 bemängelt, also rund 42 Prozent und somit fast die Hälfte. Die Polizei verzeigte zwanzig Chauffeure und verteilte 32 Ordnungsbussen, wie aus deren Pressemitteilung hervorgeht. Vier Cars durften wegen ihres Zustandes gar nicht mehr weiterfahren. Die Reiseleiter mussten ein Ersatzfahrzeug mit Chauffeur organisieren, damit die Reise für die Gäste weitergehen konnte. Zwei Cars hatten durchgerostete tragende Teile und Unterböden, obwohl sie noch im Juli 2019 von einer ausländischen Fahrzeugkontrollstelle geprüft und für gut befunden worden waren.

Wie die Schaffhauser Polizei weiter mitteilte, ergab die Auswertung der Tachographen zum Teil erschreckende Resultate. Zwölf Chauffeure verstiessen gegen die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Sie hielten die Ruhezeit bei Weitem nicht ein. Ein Carchauffeur war ohne Brille unterwegs, obwohl er eine tragen sollte. Ein anderer hatte gar keinen gültigen Führerschein, geschweige denn eine Zulassung als Carchauffeur.

Zudem wurden insgesamt 30 Ordnungsbussen aufgrund fehlender oder abgelaufener Feuerlöscher oder Bordapotheken ausgesprochen. In Gesellschaftswagen müssen zwei Bordapotheken mit noch nicht überschrittenem Ablaufdatum vorhanden sein. Im Weiteren müssen leicht zugänglich, mindestens ein oder mehrere, typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt mindestens 6 Kilogramm Füllung vorhanden sein und die Wartungsintervalle in den einzelnen Ländern müssen eingehalten werden. Je eine weitere Ordnungsbusse wurde wegen einer Gesamtgewichtsüberschreitung eines Gesellschaftswagens und einem ungenügenden Reifenprofil ausgestellt.

Welche Firmen bzw. Betreiber betroffen waren, wurde nicht kommuniziert. Immerhin: Sämtliche durchgeführten Atemalkoholproben fielen negativ aus...

(JCR)