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Flugbegleiterin scheitert vor Bundesgericht

Eine ehemalige Flugbegleiterin kämpfte jahrelang um ihre Rückkehr in den Kabinendienst – und zog dafür bis vor das Bundesgericht. Am Ende scheiterte sie mehrfach an medizinischen Gutachten und an sicherheitsrelevanten Bedenken der Behörden.

Über Jahre hinweg kämpfte eine Schweizer Flugbegleiterin darum, ihre Flugtauglichkeit zurückzuerlangen. Am Ende scheiterte sie sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch vor dem Bundesgericht, wie der «Tages-Anzeiger» (Abo) schreibt.

Ausgangspunkt war ein Termin beim Vertrauensarzt ihres Arbeitgebers im Juli 2020. Dieser sprach der Frau die Flugtauglichkeit ab. Zwar bestätigte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nach einem Rekurs grundsätzlich ihre Eignung, knüpfte diese jedoch an Auflagen. Zwei Jahre später folgte die erneute Beurteilung durch den Vertrauensarzt – erneut mit dem Ergebnis «nicht flugtauglich».

Grundlage bildeten unter anderem ein flugpsychologisches Gutachten sowie eine psychiatrische Abklärung. Demnach erfüllte die Flugbegleiterin nur eines von fünf Kriterien der sogenannten «Safe Five», die für sicherheitsrelevante Tätigkeiten in der Luftfahrt zentral sind. Festgestellt wurden Defizite beim Situationsbewusstsein, bei der Regelkonformität, der kritischen Grundhaltung und der Notfalltauglichkeit. Zusätzlich wurde eine wahnhafte Störung diagnostiziert.

Gerichte bestätigen Fluguntauglichkeit

Der erneute Rekurs beim BAZL blieb erfolglos. Die Flugbegleiterin zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht und verlangte, wieder fliegen zu dürfen – notfalls unter Auflagen. Während des laufenden Verfahrens wurde sie von ihrer Airline entlassen. In zahlreichen Eingaben verlangte sie unter anderem ein neues Gutachten, eine Wiedereinstellung oder eine Arbeitsrente.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation des BAZL. Das ursprüngliche psychiatrische Gutachten sei schlüssig und nachvollziehbar, die von der Beschwerdeführerin nachgereichten Arztzeugnisse hingegen zu wenig substantiell. Auch eine Zulassung mit Auflagen sei aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar.

Im Juli 2025 gelangte die Flugbegleiterin erstmals ans Bundesgericht – ohne Erfolg. Ein späteres Revisionsgesuch wurde ebenfalls abgewiesen. Damit ist der Entscheid rechtskräftig: Die Flugtauglichkeit bleibt aufgehoben.

(TN)