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  Gericht Bülach verurteilt Flugticket-Betrüger
Das Bezirkgericht Bülach hat am Mittwoch einen 39-jährigen Flugticket-Betrüger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann hatte mit einem professionell wirkenden Ticketschalter am Flughafen Zürich Vertrauen erweckt und gefälschte Reservationsbestätigungen ausgestellt. Viele seiner Kundinnen und Kunden erhielten jedoch nie ein Flugticket (Travelnews berichtete). Wie das Gericht festhielt, handelte der Angeklagte mit dem klaren Vorsatz, sich unrechtmässig zu bereichern. Monatlich setzte er rund 10'000 Franken um – teilweise floss das Geld direkt auf sein Privatkonto.
Besonders schwer wog für das Gericht, dass der Mann auch während eines laufenden Strafverfahrens weiter Tickets verkaufte. Zusätzlich floss ein Covid-Kreditbetrug mit einer weiteren Firma in das Urteil ein, ebenso eine frühere, widerrufene Vorstrafe. Die zweijährige Freiheitsstrafe wird unter einer fünfjährigen Bewährungsfrist vollzogen. Ausserdem muss der Mann eine Busse von 1500 Franken zahlen und den Geschädigten Schadenersatz in belegbarer Höhe leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Gesamtschaden beträgt laut der Nachrichtenagentur Keystone-SDA rund 140'000 Franken. Nach eigenen Angaben sei der Schweizer mit bosnischen Wurzeln nach dem Start seines Geschäfts rasch in finanzielle Schwierigkeiten geraten und habe versucht, alte Schulden mit neuen Verkäufen zu tilgen. Er beteuerte vor Gericht, die gesamten Summen zurückzahlen zu wollen – doch viele Opfer glauben ihm nicht.
Mehr als 50 Geschädigte
Einige der mehr als 50 Geschädigten nahmen an der Verhandlung teil und warfen dem Mann mangelnde Reue und Schauspielerei vor. Eine Frau schilderte, wie der Angeklagte sie sogar zuhause aufsuchte, um ihr vermeintliche Tickets zu verkaufen. Sie musste sich das Geld von Familie und Freunden leihen – nun fordert sie «jeden Rappen» zurück.
Laut Aussagen der Privatklägerinnen und Privatkläger kamen viele Opfer durch persönliche Kontakte oder über Empfehlungen zum Betrüger – oft waren es Menschen mit ausländischen Wurzeln, die günstig in die Sommerferien fliegen wollten. Manche wurden sogar aktiv aufgefordert, neue Kundschaft zu werben – im Gegenzug sollte es Rabatt geben.
Während der Urteilsverkündung herrschte im Gerichtssaal Stille – die anwesenden Geschädigten nahmen das Urteil ebenso regungslos zur Kenntnis wie der Angeklagte selbst.