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Klimakleber sollen büssen
Der Düsseldorfer Flughafen fordert von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation Schadenersatz in Höhe von 48.786,62 Euro. Hintergrund ist eine Protestaktion vom 13. Juli 2023, bei der Aktivisten in das Flughafengelände eindrangen und den Flugverkehr störten. Eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, dass eine entsprechende Zivilklage eingereicht wurde. Erstmals berichtete die «Rheinische Post» über den Fall.
Am besagten Tag durchtrennten mehrere Aktivisten den Stacheldrahtzaun rund um den Flughafen und verschafften sich so Zutritt zum Rollfeld. Dort klebten sich sechs Personen fest. Aufgrund der Blockade musste der Flugverkehr für fast zwei Stunden unterbrochen werden, was zur Streichung zahlreicher Flüge führte. Die Aktion war Teil einer Reihe von Protesten der Letzten Generation, die mit ihren Aktionen auf die Notwendigkeit eines entschlosseneren Klimaschutzes aufmerksam machen will.
Die Klage des Flughafens
Der Düsseldorfer Flughafen verlangt von neun beteiligten Aktivisten eine Entschädigung für die entstandenen finanziellen Verluste. Dazu zählen insbesondere die entgangenen Start- und Landegebühren, die während der Blockade nicht eingenommen wurden. Ein Sprecher des Flughafens erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass man sich zu den genauen Schadenssummen und weiteren rechtlichen Details nicht äussern werde.
Der Protest am Düsseldorfer Flughafen ist nicht die erste Aktion dieser Art. Die Letzte Generation hat in der Vergangenheit immer wieder mit Blockaden von Flughäfen und Strassen für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Gruppe argumentiert, dass ihr ziviler Ungehorsam notwendig sei, um die Dringlichkeit der Klimakrise sichtbar zu machen.
Zivilrechtliche Forderungen gegen Klimaaktivisten nehmen in Deutschland zu. Neben strafrechtlichen Verfahren wegen Hausfriedensbruch oder Nötigung verlangen zunehmend Unternehmen und Behörden finanzielle Entschädigungen für entstandene Schäden. Ähnliche Klagen gab es bereits gegen Aktivisten, die Autobahnen oder andere öffentliche Einrichtungen blockiert hatten.
Noch offen ist, wie das Landgericht Düsseldorf über den Fall entscheidet und ob die Aktivisten möglicherweise Einspruch gegen die Forderung einlegen.