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Die International Air Transport Association stuft das Fruchtfleisch von Kokosnüssen als Gefahrengut ein. Bild: Adobe Stock

Warum dieser Snack auf Flügen verboten ist

Was mit in den Flieger darf und was nicht, ist klar geregelt. Dass Messer und grössere Mengen Flüssigkeit nicht erlaubt sind, ist allgemein bekannt. Es stehen aber auch Dinge auf der Gefahrenliste, die man darauf nicht unbedingt erwarten würde – etwa das Fruchtfleisch von Kokosnüssen.

Die Geschmäcker sind sehr verschieden – in 10'000 Metern Höhe sogar noch mehr als sonst. Der Passagier schräg gegenüber gönnt sich eine Packung Gummibärchen, der Sitznachbar öffnet ein Tupperware mit frisch geschnitten Früchten und von hinten ist zu hören, wie jemand genüsslich in Pommes-Chips beisst. Die Bandbreite von beliebten Snacks fürs Flugzeug ist gross.

Es gibt aber etwas, das als Proviant im Flieger nicht taugt: Kokosnüsse. Die International Air Transport Association (IATA) stuft ihr weisses, getrocknetes Fruchtfleisch als Gefahrgut ein. Der Grund: Es enthält viel Öl und hat einen niedrigen Brennpunkt.

Deswegen kann sich getrocknetes Kokosnussfleisch schon bei relativ geringen Temperaturen entzünden. Insbesondere in geschlossenen Räumen wie Flugzeugkabinen ist die potenzielle Brandgefahr dadurch sehr hoch. Die IATA stuft getrocknete Kokosnuss laut dem Reiseportal «Travelbook» in der gleichen Kategorie ein wie Streichhölzer, Metallpulver und Natriumbatterien.

Ganze Kokosnüsse hingegen dürfen Fluggäste sowohl im Handgepäck als auch im Reisegepäck ohne Bedenken transportieren. Auch verpackte Kokosprodukte aus dem Detailhandel sind in Flugzeugen erlaubt – beispielsweise Kokosmilch. Die Verpackungen der Hersteller stellen sicher, dass die Kokosnussprodukte versiegelt sind und weniger wahrscheinlich eine Brandgefahr darstellen.

(TN)