On The Move
Reisebüros, das ist jetzt zu tun!
Der Schweizer Reise-Verband hat seine Mitglieder darüber informiert, wie am besten in der aktuellen FTI-Krise zu reagieren ist und einige wichtige Fakten aufgelistet:
Aktueller Stand rund um FTI Touristik AG Schweiz
FTI Touristik AG Schweiz hat – Stand heute – keinen Konkurs angemeldet oder einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt. Dementsprechend ist der Garantiefonds auch noch nicht aktiv geworden. Dass dies aber früher oder später der Fall sein wird, ist so gut wie sicher.
Ganz generell
Die Kostenfrage sollte momentan aber nicht die wichtigste sein – Priorität hat, dass den Kunden eine alternative Option offeriert werden kann. Dementsprechend handelt ihr als Reisebüro im Sinne des Kunden, geht notfalls in Vorkasse und übernehmt sämtliche Kosten. Wir würden euch empfehlen, diese Kosten umgehend und vorbeugend der FTI CH in Rechnung zu stellen. Bei einer Insolvenz würde die Forderung zumindest in die Konkursmasse fliessen – wir gehen aber davon aus, dass der Garantiefonds hier einspringt.
Abreisen in den nächsten Tagen
Für alle Abreisen in den nächsten Tagen ist damit zu rechnen, dass Leistungen bei einer Pauschalreise von den Kunden vor Ort (nochmals) bezahlt werden müssen, beispielsweise das Hotel. Da die insolvente FTI Touristik GmbH der Hauptlieferant für Pauschalreisen von FTI Schweiz ist, sind Beeinträchtigungen für Reisende zu erwarten. Auch dies ist den Kunden nicht zuzumuten. Falls er dennoch reisen will, besteht das Risiko von Mehrkosten und operativen Schwierigkeiten vor Ort.
Der SRV empfiehlt: Das Arrangement komplett stornieren und eine Alternative neu buchen.
Abreisen bis am 4. Juli 2024
Die FTI Touristik AG beschlossen, dass ihr alle Reisepakte bis und mit Abreise am 4. Juli 2024 kostenlos annullieren könnt. FTI wies in einem Schreiben gestern darauf hin, dass eine Stornierung auch kostenfrei möglich ist, wenn gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Stornierungsfrist von 30 Tagen vor dem Abreisedatum eingehalten wird. Grössenteils werden diese Reisen noch nicht bezahlt sein.
Der SRV empfiehlt: Das Arrangement komplett stornieren und eine Alternative neu buchen.
Abreisen nach dem 4. Juli 2024
Für alle späteren Abreisen gelten – stand jetzt – die Allgemeinen Vertragsbedingungen von FTI und somit die regulären Annullationskosten. Wichtig zu wissen: Falls ihr diese Abreisen zum jetzigen Zeitpunkt storniert, obwohl FTI Schweiz noch nicht insolvent ist, müsst ihr diesen Betrag zunächst bezahlen – entweder FTI Schweiz oder, im Falle einer späteren Insolvenz, dem Konkursrichter. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass der Garantiefonds diese Stornierungsgebühren bei effektiver Insolvenz übernehmen wird.
Der SRV empfiehlt: Alternativen suchen, dem Kunden offerieren und anschliessend die ursprüngliche Buchung stornieren.
Wie geht es nun weiter?
Rechtlich müssen wir abwarten, ob und wann FTI Touristik AG Insolvenz anmelden muss. Sobald dies der Fall ist, wird der Garantiefonds aktiv. Grundsätzlich müsste dann der Kunde – der Garantiefonds ist eine Kundengeldabsicherung – seine Forderungen stellen. Hier könnt ihr nun die Karte «Vorteil bei einem Reisebüro zu buchen» ausspielen und als Serviceleistung dieses Prozedere für und im Namen des Kunden übernehmen.
Weiteres Vorgehen
Konsumenten, die eine Reise vom Veranstalter FTI Touristik AG gebucht und bezahlt haben (sei es direkt oder durch die Vermittlung eines Reisebüros) müssen ihren Anspruch online beim Garantiefonds anmelden.
Reiseagenturen, die Teilnehmer am Garantiefonds sind und Leistungen im Rahmen ihres «Mikro-Touroperating» bei FTI Touristik AG gebucht und bezahlt haben, können ihre Forderung beim Garantiefonds anmelden. Der Garantiefonds wird eine detaillierte Zusammenstellung aller Dossiers mit Forderungen (Kundennamen, Abreise- und Rückreisedatum, Destination/-en inklusive die zu erbringende/-n Leistung/-en, Datum der Buchung, an FTI bezahlter Betrag samt Zahlungsbestätigung) sowie eine Kopie der Rechnung/Bestätigung an den Konsumenten benötigen.