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Einer der Vorwürfe lautet: Der Swiss-Passagier soll zweimal auf der Flugzeug-Toilette geraucht haben. Bild: Adobe Stock

Pöbel-Passagier der Swiss vor Gericht

Ein Mann, der auf einem Swiss-Flug für reichlich Ärger gesorgt haben soll, musste sich im Kanton Bern vor Gericht verantworten. Die Crew hielt ihm mehrere Verstösse vor, der Passagier will sich anständig benommen haben.

Ein Linienflug der Swiss von Zürich nach Bangkok im November 2022 hat es in sich. Ein renitenter Passagier hält die Crew auf Trab und missachtet deren Anweisungen. Sein Verhalten sorgt bei den restlichen über 300 Menschen an Bord für ein unangenehmes Gefühl.

Der Sicherheitsrapport der Besatzung wirft dem Mann gleich zwei Regelverstösse an Bord vor. Zum einen soll er auf der Toilette geraucht haben. Zum anderen soll er verbotenerweise zusammen mit seiner Reisepartnerin Alkohol konsumiert haben, den er zuvor in einem Duty-Free-Shop gekauft hatte: eine Flasche Jägermeister.

Aufgrund dieses Rapportes und der Schwere der Verstösse brummt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) dem auffälligen Passagier eine Busse von 700 Franken auf. Dazu kommen Verfahrenskosten von knapp 200 Franken.

Passagier war von Anfang an ein Störenfried

Weil der Mann aus dem Oberaargau die Busse nicht akzeptiert, kommt es anderthalb Jahre später vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf zur Verhandlung. In diesem sogenannten Verwaltungsstrafverfahren bestimmt der Wohnort des Beschuldigten den Gerichtsstand. Deshalb wird der Fall in Burgdorf verhandelt, wie die «Berner Zeitung» schreibt.

Als Zeugin schildert die damalige Kabinenchefin die Vorkommnisse bei jenem Langstreckenflug. Das Ganze habe bereits beim Boarding begonnen, als sich der Fluggast über seinen Platz beschwert habe. Während des Flugs habe er sich weiterhin auffällig benommen: Er hörte Musik über Lautsprecher, lagerte die Füsse hoch, verhielt sich aggressiv. Andere Passagiere hätten sich unwohl gefühlt. «Der Mann strahlte potenziell eine Gefahr aus.»

Dazu kam die Sache mit dem Trinken von mitgebrachtem Alkohol und dem Rauchen auf der Toilette. Weil der Passagier die Anweisungen des Kabinenpersonals nicht befolgt und sich aggressiv verhalten habe, sei sie als Kabinenchefin gerufen worden. Sie habe versucht, die Lage zu beruhigen. Das sei ihr nur bedingt gelungen.

«Während des elfstündigen Flugs hat er die Crew etwa acht Stunden beschäftigt», erzählt die erfahrene Swiss-Mitarbeiterin. Sie habe sich auch mit dem Kapitän abgesprochen. Eine Zwischenlandung auf halber Strecke im Gebiet Afghanistan und Pakistan sei diskutiert, aber verworfen worden. Ebenfalls die Option, den Passagier zu fixieren. Aber man habe die Polizei am Zielort Bangkok avisiert.

«Ich habe nicht gesehen, dass er auf der Toilette geraucht hat», erzählt die Kabinenchefin weiter. Aber bei den Kontrollen nach seinen Toilettengängen sei frischer Rauchgeruch festgestellt worden. Und seine Kleider hätten nach Rauch gerochen. Eine nahe beim WC sitzende Passagierin habe das Ganze als «unausstehlich» bezeichnet.

Nach der Landung in Bangkok seien die Personalien des Mannes aufgenommen worden. Die Polizei habe sich diskret verhalten.

Mann weist Vorwürfe mehrheitlich zurück

Der Passagier, der ohne Anwalt erscheint, sagt bei seiner Befragung, dass er bei 95 Prozent der Aussagen der Swiss-Frau den Kopf habe schütteln müssen. Nur den mitgebrachten Alkohol habe er tatsächlich getrunken «Wir haben aber die Flasche wieder versorgt, als wir auf das Verbot hingewiesen wurden», betont er. Die Becher hätten sie noch austrinken dürfen.

Die Szene habe sich am Anfang des Fluges abgespielt. «Danach habe ich meine Medis genommen und während fast des ganzen Flugs gepennt.» Zweimal sei er aufs WC gegangen. Auch er habe den Rauchgeruch festgestellt.

Es stimme, dass er zu jener Zeit Raucher gewesen sei, sagt er. Warum er in einer E-Mail ans Bazl geschrieben hat, dass er damals gar nicht geraucht habe, kann er nicht erklären. Bei so langen Flügen nehme er jeweils nur Schnupftabak. Schon über ein Dutzend Mal sei er nach Thailand geflogen. Nie habe es Probleme gegeben.

Auf die Frage der Gerichtspräsidentin Julia Scheer, warum die Flugzeugcrew die Geschehnisse im Rapport erfunden haben soll, sagt er: «Ich weiss es nicht. Ich habe keine Ahnung.» Es gebe keine Beweise für ein Fehlverhalten.

Ebenfalls seine Partnerin auf jenem Flug ist als Zeugin vorgeladen. Sie bestätigt die Episode mit der Flasche Jägermeister. Ihr Partner habe mehrheitlich geschlafen. Sie habe nur mitbekommen, dass er zweimal aufgestanden sei.

Das Regionalgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnen, wie das bei den Verwaltungsstrafverfahren Pflicht ist.

(TN)