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Den Vertragspapieren wird bei einer Automiete oft viel zu wenig Beachtung geschenkt. Mit teils verheerenden Folgen. Bild: AdobeStock

Gute Frage Warum kann die Mietwagenfirma nach der Miete meine Kreditkarte belasten?

Jean-Claude Raemy

Nach der Miete eines Autos im Ausland wird plötzlich die Kreditkarte mit einer hohen Summe belastet. Was geht da vor? Was kann man tun, um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden? Travelnews klärt auf.

Früher gab es eine leider weit verbreitete Praxis, dass man beim Fahren im Ausland erlittene Bussen einfach ignorierte - in der Annahme, dass die Justiz im Ausland wegen einem Bagatellfall sicher nicht internationale Rechtsfälle bemühen würde. Etwas weniger einfach war es, wenn das im Ausland gefahrene Auto gemietet war: Klar, dass die Busse an das Vermietungsunternehmen ging, welches dann Regress auf den Fahrer nahm - den es mittels Zeitpunkt der Ausstellung der Busse ermitteln konnte.

Nachdem im ersten Jahrzehnt der 2000er-Jahre das Kreditkartengeschäft sukzessive automatisiert wurde, also alle Kreditkarten Chips erhielten und die manuellen «Ritsch-Ratsch-Geräte» absetzten, wurde die Sicherheit aus Sicht der Mietwagenfirmen erhöht. Die Vermietungsfirma belastet seitdem einfach die vom Mieter hinterlegte Kreditkarte. Das passiert immer, wenn Kosten auftreten, welche das Auto während der Miete ansammelte, und die nicht sofort zu bezahlen sind bzw. nicht von einer Versicherung gedeckt sind. Was unschön für den Auto-Mieter ist: Teils ist man sich gar nicht bewusst, eine Straftat begangen zu haben - wenn beispielsweise kein Bussenzettel vorlag oder man den Radarblitz nicht bemerkt hat. Und über die Höhe der Garagenkosten im Schadenfall kann man immer diskutiert. Ausserdem hantiert jemand mit meinen Kreditkartendaten und löst aus heiterem Himmel Belastungen aus, mit teils recht stolzen Beträgen.

Was muss man hierzu wissen? Das sind die wichtigsten Punkte:

Deshalb braucht der Vermieter eine Kreditkarte

Ist ein Mietauto in einen Unfall verwickelt, können die Reparaturen den Vermieter mehr kosten als die Kaution, die der Mieter bei der Schlüsselübergabe hinterlässt. Darüber hinaus kann es Monate dauern, bis Bussgelder für Falschparken, zu schnelles Fahren oder Nichtbezahlen einer Mautgebühr beim Vermieter eingehen. Aus diesem Grund akzeptieren Vermieter für Kautionen in der Regel ausschliesslich Kreditkarten, aber keine Debit- oder Prepaid-Karten. Wenn der Mieter eine Debitkarte für die Kaution verwendet, könnte der Vermieter feststellen, dass auf dem Bankkonto des Mieters nicht genug Geld vorhanden ist, um eine anfallende Rechnung zu begleichen. Bei einer Kreditkarte hingegen kann der Vermieter sicher sein, dass er das Geld abheben kann (solange der Kreditrahmen des Karteninhabers nicht überschritten wird).

Wer keine Kreditkarte hat, sollte sich informieren, ob es Möglichkeiten gibt, ein Mietauto auch anders zu übernehmen.

Das Problem mit «unlauteren Mietern»

Auto-Vermieter geben stets klare Richtlinien für Dinge wie das Nachfüllen von Treibstoff, Reifenschäden, Oneway-Gebühren oder Zusatzversicherungen an. Wie erwähnt kann es auch sein, dass Monate nach der Automiete plötzlich die Kreditkarte von der Vermietungsfirma belastet wird, beispielsweise infolge einer hohen Busse wegen Geschwindigkeitsübertretung. Trotzdem wenden sich Kunden immer häufiger direkt an ihre Kreditkartenunternehmen, um Rückbuchungen zu beantragen, wenn sie feststellen, dass die Belastung höher ist als erwartet bzw. wenn eine unerwartete Belastung eintrifft.

Solche «Chargebacks» sind ein grosses Problem für Vermieter. Denn die Bekämpfung von (teils betrügerischen, teils einfach aus Ignoranz erfolgten) Rückbuchungen werden zwar in der Regel zugunsten der Vermieter enden und somit deren Einkünfte sichern, aber dies erfordert viel Zeit und Mühe, auf beiden Seiten.

Merke: Wenn ein Kunde ein Mietfahrzeug übernimmt, sollte dieses vollgetankt und fahrbereit sein. Es lohnt sich, vor der Abfahrt diesen Umstand zu prüfen und allenfalls auch selber Fotos zum Zustand des Fahrzeugs zu machen. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs erwarten die Vermieter, dass es sich in demselben Zustand befindet, und es ist ihr gutes Recht, dem Kunden eine Rechnung zu stellen, wenn dies nicht der Fall ist. Leider können auch kleine Schäden grosse Kosten verursachen. Und beim Thema tanken: Nehmen Sie unbedingt eine Quittung bei ihrem letzten Tanken vor der Fahrzeugrückgabe vor. Sofern sich die Tankstelle in 10-20 Kilometer Distanz zum Rückgabeort befindet, ist alles in Ordnung. Die meisten Vermieter erlassen die Kosten für das Tanken bis zu einem bestimmten Betrag einfach. Sollte aber der Tank deutlich unter dem maximalen Niveau befüllt sein, fallen Kosten an - nicht selten zu etwas überhöhten Betankungspreisen.

Auch bei der Rückgabe gilt: Genauen Kilometer- und Tankstand fotografisch dokumentieren, ebenso den Zustand des Wagens. Im Zweifelsfall - es gibt leider auch unseriöse/betrügerische Vermietungsunternehmen - kann man so sein Recht erstreiten.

Achten Sie auf Ihre Versicherung!

Auch ich verursachte bei meiner letzten Automiete einen kleinen Kratzschaden an den Felgen. Kostenpunkt: Umgerechnet fast 300 Franken. Sehr ärgerlich. Wie viel davon musste ich selber zahlen? Hier kommen die Versicherung und der Selbstbehalt ins Spiel.

Ein häufiges Dilemma bei der Anmietung eines Fahrzeugs ist die Frage, ob man sich für eine Versicherung gegen Kollisionsschäden (CDW), auch bekannt als Loss Damage Waiver (LDW), entscheiden soll, oder ob man das Risiko ohne zusätzlichen Versicherungsschutz eingeht. Tipp: Schliessen Sie eine Versicherung ab. Falls Sie keine Zusatzversicherung für Ihren Mietwagen abschliessen, müssen Sie selbst für Schäden am Fahrzeug aufkommen. Für gewöhnlich bietet der Vermieter eine freiwillige Vollkasko für den Mietwagen an. Dadurch wird der Mietpreis zwar etwas teurer, aber Sie müssen im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten tragen – ausser dem Selbstbehalt. Je höher dieser ist, desto niedriger die Prämie. Auch hier gilt: Bereits kleine Schäden können hohe Kosten verursachen. Deshalb lohnt sich wohl ein kleiner Selbstbehalt. Es gibt übrigens auch private Zusatzversicherungen, welche den Selbstbehalt der Mietwagenversicherung übernehmen.

Auch hier gilt: Immer den genauen Deckungsumfang überprüfen. Sich im Klaren sein, was eine allenfalls vorhandene private Versicherung übernimmt und was nicht. Je nach dem, was privat versichert ist, kann man auf gewisse Zusätze beim Vermieter verzichten. Man sollte sich also seine eigene Versicherungsdeckung im Vorfeld ansehen - am Schalter bei der Mietwagenübernahme geht es manchmal hektisch zu, und vielleicht ist man nach einem langen Flug müde und will endlich losfahren. Genau hier sollte man aber nicht nachlässig sein. Checken Sie vor allem auch, wie hoch die Haftpflicht-Deckungssumme ist. Diese ist im Ausland manchmal recht viel tiefer als in der Schweiz.

Fazit

Wer einen Auto-Mietvertrag unterschrieben hat, bestätigt damit, dass er/sie den Vertrag gelesen und verstanden hat und sich an ihn halten wird. Die Behauptung, man hätte etwas nicht verstanden oder der Vermieter habe etwas nicht erklärt, ändert nichts an den Bedingungen des Vertrags. Man schuldet also den vollen Betrag, zu dessen Zahlung man sich verpflichtet hat. Das inkludiert auch Zahlungen, welche zu einem späteren Zeitpunkt nachbelastet werden. Im Fall von Schäden müssen diese aber zum Zeitpunkt der Mietwagenrückgabe festgehalten werden (zumindest der Umfang der zu reparierenden Schäden; die Höhe der Reparaturschäden kann in der Regel noch nicht angegeben werden). Im Falle von Bussen sollte - sofern diese dem Mieter nicht vorliegt, wie beispielsweise ein Bussenzettel - unbedingt ein klarer Bussenbeleg verlangt werden.

Erst wenn eine nicht belegte Zahlung erfolgt, die in keinem direkten und erkennbaren Zusammenhang mit der Miete steht, kann man beim Kreditkartenunternehmen vorstellig werden.

Merke: Eine gute Versicherung und ein vertrauenswürdiger Vermietungspartner beugen den meisten Problemen vor. Das Billigste ist gerade im Problemfall in der Regel nicht das Beste.