Hotellerie

Über Airbnb vermietete Unterkünfte in Zürich sind ab August stärker reglementiert. Bild: kuhnmi

Airbnb und Zürich Tourismus schliessen Vereinbarung zur City Tax

Ab dem 1. August zieht Airbnb für alle Buchungen im Kanton Zürich die City Tax automatisiert ein.

Ab dem 1. August 2018 zieht Airbnb für alle Buchungen im Kanton Zürich die City Tax automatisiert von den Gästen ein und führt sie an Zürich Tourismus ab. Dazu haben Airbnb und Zürich Tourismus im Rahmen einer Partnerschaft eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen. Die Partnerschaft umfasst auch die Mitgliedschaft von Airbnb bei Zürich Tourismus.

Airbnb arbeitet proaktiv mit Gemeinden, Kantonen und Tourismusorganisationen zusammen, um einen verantwortungsvollen Tourismus zu unterstützen. So bestehen mit Baselland Tourismus und Zug Tourismus Vereinbarungen zur automatisierten Einziehung und Ausschüttung der gesetzlichen Beherbergungsabgaben. Mit weiteren Kantonen ist Airbnb diesbezüglich im Gespräch. Weltweit hat Airbnb bereits mit über 400 Städten und Regionen solche Vereinbarungen geschlossen.

Im Kanton Zürich wird Airbnb die City Tax in Höhe von CHF 2.50 pro Person pro Übernachtung automatisiert bei der Buchung einziehen, wenn Gäste bei Zürcher Gastgebern übernachten und auf Airbnb buchen.

Alexander Schwarz, General Manager Airbnb Deutschland, Österreich und Schweiz, sagt: «Zürich Tourismus steht für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung des Tourismus. Wir freuen uns, zukünftig mit Zürich Tourismus zusammenzuarbeiten und allen Zürchern zu ermöglichen, Reisenden aus der ganzen Welt einzigartige Erlebnisse zu bieten und an den positiven Effekten des Tourismus teilzuhaben.» Martin Sturzenegger, Direktor Zürich Tourismus, erklärt seinerseits: «Wir freuen uns über die Partnerschaft mit Airbnb. Die Digitalisierung und damit auch die Shared Economy bestimmen die Entwicklung im Tourismus massgeblich. Diese Zusammenarbeit stärkt die Destination Zürich. Sie ist ein Gewinn für den Tourismus, die Hotellerie und insbesondere für unsere Gäste.»

(TN)