Hotellerie

Mieter fragen heute nicht immer beim Vermieter nach, ob sie ihre Mietwohnung über die Buchungsplattform Airbnb anbieten dürfen. Bild: Fotolia

Bundesrat will neue Vorschriften für Airbnb-Vermietung

Mieter sollen ihre Wohnung einfacher auf Buchungsplattformen wie Airbnb anbieten können. Der Bundesrat will dazu das Mietrecht ändern.

Der Bundesrat will das Mietrecht ans Airbnb-Zeitalter anpassen: Revisionsbedarf sieht er bei den Modalitäten, die für die Zustimmung zur Untermietung nötig sind. Mittlerweile ist es bei jeder einzelnen kurzzeitigen Untermiete notwendig, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen - nicht immer sei dies auch eingehalten worden. Heute (21. März) schickte der Bundesrat nun seine Änderungsvorschläge in die Vernehmlassung, welche noch bis zum 3. Juli 2018 andauern wird.

Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor - auf Gesuch des Mieters. Nach Ansicht des Bundesrates soll dies zu einer administrativen Vereinfachung führen. In seinem Gesuch soll der Mieter angeben müssen, zu welchen Bedingungen er die Räume untervermieten möchte: Preis, vorgesehene Belegung, allenfalls auch Verwendungszweck, Dauer der Untervermietung, Gästefluktuation und angebotene Dienstleistungen. Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter jeweils die maximalen Werte zu nennen.

Darum spielt der Bundesrat wohl unter anderem darauf an, dass untervermietete Wohnungen als eine Art Bordell betrieben wurden. In Zukunft soll der Vermieter informiert sein und hat die Möglichkeit seine Zustimmung zu verweigern, wenn er Nachteile befürchtet. Vielerorts stellt Airbnb für die Hoteliers eine Gefahr dar. Schweizer Hotels müssen sich hierzulande noch keine zu grossen Sorgen machen. Obwohl die Plattform ein starker Brand ist, machen Airbnb-Buchungen nur 8 Prozent aller Übernachtungen in der Schweiz aus.

(YEB/AWP)