Hotellerie

Haben die Hotelgiganten ihre Kunden in gemeinsamer Absprache getäuscht? Die Vorwürfe sind jedenfalls happig. Bild: Fotolia

Wurden Tausende Hotelgäste abgezockt?

In den USA wurde eine Sammelklage gegen die Hotelketten Choice Hotels, Hilton, Hyatt, InterContinental, Marriott und Wyndham eingereicht. Vorgeworfen werden ihnen kartellartige Absprachen, um Preise künstlich hoch zu halten.

Am Montag dieser Woche (19. März) wurde im US-Bundesstaat vom Anwaltsbüro Hagens-Berman eine Sammelklage eingereicht. Die Anklage lautet auf wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken von Hotels, welche zum Ziel hatten, deren Preise künstlich hoch zu halten. Angeklagt sind dabei weltbekannte Hotelketten -  konkret:

  • Choice Hotels International mit den Marken Comfort Inn, Comfort Inn Suites, Quality Inn, Sleep Inn und Choice
  • InterContinental mit den Marken Holiday Inn, Holiday Inn Express, Candlewood Suites, Crowne Plaza, Staybridge Suites und InterContinental
  • Wyndham mit den Marken Travelodge, Super 8, Knights Inn, Ramada, Days Inn, Howard Johnson's und Wyndham
  • Hilton mit den Marken Hampton Inn, DoubleTree, Embassy Suites, Homewood Suites, Hilton Garden Inn, Waldorf Astoria, Conrad und Hilton
  • Marriott mit den Marken Sheraton, Starwood, Ritz-Carlton, Residence Inn und Marriott
  • Hyatt mit den Marken Park Hyatt, Grand Hyatt und Hyatt

Laut Anklageschrift hat im Prinzip jede Person, welche in den Jahren 2015 bis 2017 bei einer dieser Ketten online ein Hotel buchte (egal über welchen Kanal) Anspruch auf eine Entschädigung. Oder anders ausgedrückt: Rund 60 Prozent des gesamten amerikanischen Hotelzimmer-Angebots unterliegt dieser Anklage. Sollte dieser stattgegeben werden, sähen sich die Hotelketten voraussichtlich mit Milliardenzahlungen als Buss- und Rückerstattungsgeld konfrontiert.

Was wird konkret vorgeworfen?

Die Anwälte von Hagens-Berman wollen herausgefunden haben, dass auf ganz raffinierte Weise indirekte Preisabsprachen getroffen wurden. So haben die angeklagten sechs Hotelketten offenbar in Vereinbarung miteinander darauf verzichtet, bei Online-Werbung mitzubieten, wenn  Sucheingaben zu Angeboten eines Mitbewerbers erfolgen. Beispiel: Bei einer Internetsuche in Google oder anderen Suchmaschinen wird nach einem Angebot von Hyatt gesucht. Normalerweise sollte nun in den Suchresultaten auch Online-Werbung von Mitbewerbern erscheinen - wodurch diese auf das eigene, günstigere Angebot aufmerksam machen können. Der suchende potenzielle Kunde kann sich dabei ein besseres Bild des Gesamtangebots machen, indem er eine Vergleichsmöglichkeit erhält. Diese wurde aber offenbar nicht ermöglicht, weil die Hotels auf dieses «advertisement bidding» verzichtet haben - laut Anwaltsfirma in böser Absicht, um willentlich die Konkurrenz zu reduzieren und Preise hoch zu halten. Ebenso sollen die Hotelketten grosse OTAs wie Expedia dazu gezwungen haben, auf spezifische «branded keywords» hin Werbung zu schalten - auch da mit dem Ziel, weniger Offenheit und Vergleichbarkeit im Netz zu bieten.

Ob dies nachgewiesen werden kann und ob hier tatsächlich der Tatbestand des gewerblichen Betrugs vorliegt, steht auf einem völlig anderen Blatt. Aktuell versucht das Anwaltsbüro, möglichst viele Teilnehmer für die Sammelklage zu rekrutieren. Die angeklagten Hotelketten haben zu dieser Klage keine offizielle Stellungnahme abgegeben.

(JCR)