Hotellerie

Viele Hotelgäste scheinen zu glauben, ein Hotel sei ein Selbstbedienungsladen und sehen es als angebracht, den Koffer mit Hotelutensilien zu füllen. Bild: Fotolia

Gute Frage Was darf man aus dem Hotelzimmer mitnehmen?

Sind Shampoo und Seife inbegriffen? Wie steht es um Badetücher? Und haben Sie auch schon einmal etwas aus dem Hotelzimmer mitlaufen lassen?

Mal ganz ehrlich: Fast jeder von uns hat in einem Hotel schon mal was mitgehen lassen oder kennt zumindest jemand, der damit kein Problem hat. Viele Menschen scheinen offensichtlich zu glauben, ein Hotel sei ein Selbstbedienungsladen. Ob Handtücher, Bademäntel oder Hygieneartikel – wenn es um ein Reise-Andenken geht, kennen Hotelgäste kaum Grenzen. Von Toilettendeckeln über Fernseher bis hin zu Vorhängen – vieles ist schon aus Hotels weggekommen.

Also, Hände weg vom Mobiliar! Doch auch wenn es rechtlich nicht erlaubt ist, bei Shampoo-Fläschchen oder Mini-Seifen drücken viele Hoteliers ein Auge zu.

Eva-Maria Panzer von Kempinski Hotels S.A. Bild: HO

Travelnews.ch hat bei Eva-Maria Panzer nachgefragt, der PR-Chefin der Kempinski Hotels. Sie sagt: «Ein Gast kann jederzeit die Slipper und die angebotenen Badezimmerutensilien wie Shampoo, Conditioner, Bodylotion, Seife, Duschhaube, Nagelnecessaire und Zahnbürste mitnehmen.»

Auch wenn ein Grossteil der Hotels kein Problem mit einer Mitnahme von Shampoo-Fläschchen und Nähsets hat, sieht es bei Plünderungen der Minibar schon ganz anders aus. Auch bei gestohlenen Bademänteln, Handtüchern und anderen Einrichtungsgegenständen verstehen die Hotels keinen Spass.

Auf die Frage, was alles in Hotels wegkommt, sagt Eva-Maria Panzer: «In der Regel sind es Produkte, die mit dem Hotellogo gebrandet sind. Beispiele dafür sind Frotteewäsche, Bademäntel oder Regenschirme. Um dem vorzubeugen, bieten wir diese Produkte auch in unserem Souvenirshop an. Dies trägt zu einer deutlichen Minderung von Diebstählen bei.»

Diebstahl ist schwer nachzuweisen

Gerade in Wellnesshotels, wo zusätzliche Handtücher und Bademäntel verteilt werden, wird es schnell unübersichtlich. Daher drücken viele Hoteliers in solch einem Fall noch ein Auge zu. Auf der einen Seite wollen sie ja, dass ihre Gäste wiederkommen. Zudem ist es für Hotelbetreiber ohnehin schwer, einen Diebstahl zu erkennen. Sie können und wollen ja nicht jeden einzelnen Koffer nach einem erfolgreichen Check-Out kontrollieren – das würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen und viele unbescholtene Gäste vor den Kopf stossen.

«Meist ist es schwierig, solch einen Vorfall dem Gast nachzuweisen. Unter Umständen ist er ja auch zum Beispiel mit dem Bademantel in den Spa-Bereich gegangen und hat ihn dort liegengelassen. Der Grunsatz lautet daher: In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten», so Eva-Maria Panzer weiter.

Trotzdem, sollte ein Diebstahl nachweisbar sein und wird ein Gast bei seiner Tat erwischt, steht es dem Hotel frei zu entscheiden, ob eine Anzeige erstattet werden soll. Als Präventionsmassnahme bestücken manche Hotels ihre Wertgegenstände und zum Teil sogar Handtücher mit speziellen Chips. Beim Verlassen des Hotels geht dann ein Alarm los.

Und wie verhalten Sie sich bei einem Hotelaufenthalt?

(YEB)