Hotellerie

Entsprechen die Leistungen im gebuchten Ferienhaus nicht dem versprochenen Angebot oder gibt es gravierende Baumängel, erhalten Kunden Geld zurück. Bild: Fotolia

Bei Mangel gibt’s Geld

Interhome lanciert eine kostenlose «Zufriedenheits-Garantie» in Zusammenarbeit mit der Allianz Global Assistance.

Ab dem 1. Mai 2017 gewährt der zur Hotelplan Group gehörende Ferienunterkunfts-Vermittler Interhome all seinen Gästen weltweit eine «Zufriedenheits-Garantie». Diese ist bei jeder mit Interhome getätigten Reservation – sowohl online, telefonisch als auch in den Reisebüros – im Buchungssystem automatisch integriert und ohne Zusatzkosten im Mietpreis enthalten.

Was sind die Vorteile? Entspricht die bei Interhome gebuchte Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht der Beschreibung im Internet, wird dem Kunden ein Teil des Mietpreis zurückerstattet. «Steht in der Beschreibung zur Unterkunft zum Beispiel, dass das Ferienhaus über einen Swimmingpool verfügt, kann dieser auch genutzt werden. Falls nicht, erhalten unsere Gäste je nach Umfang des Mangels einen Teil der bezahlten Miete in der Höhe von umgerechnet bis zu maximal 5000 Euro zurück», erklärt Jörg Herrmann, COO Interhome.

Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Aufenthalt zu normalen Bedingungen verunmöglicht wird oder wenn bestimmte Leistungen fehlen, welche nachweislich für die Wahl der Unterkunft ausschlaggebend waren. Versicherungspartner ist die Reiseversicherung «Allianz Global Assistance». Die Abwicklung bei Reklamationen erfolgt direkt über die Versicherung. Diese entscheidet anschliessend individuell über die Höhe der Rückerstattung des Mietpreises.

(TN)