Hotellerie

Wer sein Bett vermietet, hat auch Pflichten zu erfüllen, wie Luzern festhält. Bild: Twitter

Luzern will mehr Geld von Airbnb & Co.

Die Stadt weist private Gästebettanbieter auf Pflichten wie die Abgabe einer - jetzt höheren - Kurtaxe oder auf verwaltungspolizeiliche Aufgaben hin.

Wer privat gegen Geld Reisende beherbergt, muss Kurtaxen und Beherbergungsabgaben zahlen sowie die Einnahmen versteuern. Dies hat die Stadt Luzern heute Dienstag mitgeteilt. Sie reagiert damit auf die zunehmende Nachfrage nach Gästebetten, die Online angeboten werden.

Wer ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten will, kann diese über Online-Plattformen wie Airbnb anbieten. Reisende können dann dort Übernachtungen buchen. Auch in Luzern ist natürlich die Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten über Airbnb verbreitet.

Wer gegen Geld Übernachtungsmöglichkeiten anbietet, ist aber verpflichtet, sich an gewisse Bestimmungen zu halten. Auch private Anbieter müssen von ihnen beherbergten Gästen Kurtaxen und Beherbergungsabgaben pro Übernachtung anbieten. Diese betragen pro Person und Übernachtung ab dem 1. April 2,80 Franken (bislang 2,40 Franken). Die Erhöhung hatte das Parlament im November 2015 beschlossen.

Die Einkünfte aus diesen Übernachtungen müssen dieses Jahr erstmals in der Steuererklärung als Einnahmen aufgeführt und versteuert werden. Die Vermieter haben ferner auch verwaltungspolizeiliche Pflichten. Sie müssen von jedem Reisenden einen Meldeschein ausfüllen und diesen der Polizei während fünf Jahren zur Verfügung stellen.

(AWP/SDA)