Hotellerie

Knebelverträge: Hoffnung für Schweizer Hoteliers

Die Ständeratskommission will Buchungsplattformen zurückbinden. Booking.com argumentiert: das schwächt den Schweizer Tourismus- und Wirtschaftsstandort.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) will die Schweizer Hoteliers aus dem Würgegriff der Online-Buchungsplattformen befreien. Die engen Preisparitätsklauseln sollen verboten werden. Mit diesen verpflichten sich die Hotels, auf ihrer Internetseite den Preis auf der Buchungsplattform nicht zu unterbieten. Per Motion fordert der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof ein Verbot solcher Klauseln. Die WAK hat den Vorstoss mit 9 zu 1 Stimmen überraschend klar angenommen.

Damit will sie gegen die «einengende Preispolitik» der Buchungsplattformen vorgehen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Preisparitätsklausel den Wettbewerb behindert. Davon würden weder Konsumenten noch Hotels, sondern nur Buchungsplattformen profitieren, heisst es in der Mitteilung.

Gebühren im Visier

Die Kommission verweist auch auf die Entwicklung im Ausland. Alle Nachbarländer hätten die engen Preisparitätsklauseln verboten oder seien daran, diese zu verbieten. Die direkte Konkurrenz der Schweizer Hotellerie im Alpenraum sei nicht mehr daran gebunden. Die WAK hofft auch, dass durch das Verbot die Gebühren sinken, die die Hotels an die Buchungsplattformen zahlen müssen. Diese liegen heute bei 12% oder darüber.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schützt das Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Bischofs Motion hat im Ständerat aber gute Chancen. Fast die Hälfte der Mitglieder haben seinen Vorstoss unterzeichnet. Letzten November hatte die kleine Kammer die Motion an die Kommission zur Vorprüfung überwiesen.

Zur Diskussion steht nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Schon heute untersagt sind so genannte weiten Preisparitätsklauseln. Diese verpflichten den Hotelier, auf allen Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf der Buchungsplattform zu fordern.

Kritik der Online-Plattformen

Die Buchungsplattform Booking.com und der Verband der führenden Online-Reiseagenturen und Reisevertriebssysteme in Europa (ETTSA) haben bereits unmittelbar auf den Kommissionsentscheid reagiert. Für Booking.com schwächt die WAK den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Schweiz und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Digital-Unternehmen, statt diese zu stärken.

Der Verband ETTSA hält fest, dass die Hoteliers weiterhin auf verschiedenen Online-Plattformen unterschiedliche oder den Kunden per Mail, am Telefon oder an der Rezeption auch günstigere Preise anbieten könnten.

Den Hotels sei es lediglich untersagt, Übernachtungen auf ihrer eigenen Webseite zu einem niedrigeren Preis anzubieten. Ein Verbot von Paritätsklauseln würde auch unabhängige, kleine und mittelgrosse Hotels schädigen, die durch Online-Reisebüros einfach und kostengünstig Zugang zu Millionen von Touristen aus aller Welt erhielten.

Zufrieden äussert sich hingegen der Verband hotelleriesuisse. Der Entscheid sei ein wichtiger Schritt, um die unternehmerische Freiheit wieder herzustellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie zu stärken.

(AWP/SDA)