Hotellerie

Ferienwohnungen in Los Gigantes auf Teneriffa: Nicht immer dürfen die Anbieter solche Wohnungen auch effektiv vermieten. Bild: AdobeStock

Vorsicht vor den Wohnungs-Schwindlern

Der Deal für die Ferienwohnung ist zu gut um wahr zu sein? Dann ist dem vielleicht tatsächlich so: Die Aktivitäten der Internet-Schwindler nehmen wieder zu. Selbstbucher sollten aufpassen oder doch lieber auf Profis vertrauen.

Während der Pandemie ist die Nachfrage nach Ferienwohnungen deutlich gestiegen. Die Vorteile liegen auf der Hand: «Eigene» vier Wände, in denen man nicht nah von anderen Personen hausen muss, in der Regel mehr Platz als im Hotelzimmer, und dies oftmals für sehr vernünftige Preise - zumal man dank eigener Küche auch Verpflegungskosten tief halten kann oder auch mal die Kleider selber waschen kann. Die Ferienhausvermittler erzielten 2021 Rekordumsätze und rechnen auch 2022 mit gutem Geschäft; die Nachfrage zieht nun wieder an, wo auch die Covid-Massnahmen immer stärker abgebaut werden.

Das schafft Begehrlichkeiten. Und dies nicht nur bei redlichen Anbietern: Wie bereits in der Vergangenheit tauchen jetzt auch wieder vermehrt Schwindler auf, welche ausländische Reisende mit tollen Websites und günstigen Preisen zu einer Buchung mit Vorauszahlung verlocken - doch im Nachhinein entpuppt sich die Buchung als Schwindel, und das Geld ist auf Nimmerwiedersehen fort.

So beispielsweise auf Mallorca. Die hohe Nachfrage für die spanische Ferieninsel führt dazu, dass manche ihr Glück als Selbstbucher versuchen und auf unbekannten Websites schöne Angebote mit verlockenden Bildern sehen. Das Problem: Entweder gibt es die Häuser gar nicht oder, noch perfider, es handelt sich um existierende Ferienhäuser, doch der Web-Anbieter hat gar nicht das Recht, diese zu vermieten. Es kommt dann vor, dass Gäste anreisen und vor einer Wohnung stehen, die bereits - rechtmässig - vermietet ist. In der Regel aber wird um Vorauszahlung gebeten, und sobald diese erfolgt ist, wird es still, d.h. der Anbieter ist nicht mehr zu erreichen und gibt keine weiteren Informationen, nimmt womöglich gar die Website vom Netz (und aktiviert diese unter anderer URL und anderem Namen wieder, um neue Betrugsversuche zu starten). Selbstbucher sind hier nicht geschützt durch irgendwelche gesetzliche Regelungen und müssten prinzipiell per Anklage versuchen, an ihr Geld zu kommen, ohne grosse Aussicht auf Erfolgschancen.

Vor genau solchen Problemen warnte jüngst wieder das Spanish National Cybersecurity Institute (INCIBE), welches die Internetkriminalität auf spanischem Boden bekämpft. Parallel zum Nachfrageanstieg sei auch ein Anstieg der Betrugsversuche zu verzeichnen. Das Problem ist wie gesagt nicht neu, schon 2019 lieferte beispielsweise SRF eine Anleitung zum Erkennen von Ferienwohnungs-Betrügern, doch nun ist das Problem zurück.

Die Lösung: Buchen Sie bei bekannten, etablierten Anbietern, bzw. bei Reisebüros, welche die bekannten Anbieter kennen. Ist der Anbieter unbekannt, sollte man eingehend prüfen, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt (Adresse, frühere Bewertungen etc.) - wobei hierzu natürlich Angaben gemacht werden können, deren Echtheit teils schwierig zu prüfen ist. Und bezahlen sollte man auf jeden Fall nur mit Kreditkarte bzw. mit Portalen, welche auf Kreditkartendaten zurückgreifen (z.B. Paypal) und nicht über obskure Geldtransfer-Portale. In der Regel wird auch nicht der volle Mietpreis im vornherein verlangt. Vermiesen Sie sich die wohlverdienten Ferien nicht durch leichtsinniges Buchen...

(JCR)