Hotellerie

Es kommt Bewegung in die «Lex Booking». Bild: TN

Bundesrat schützt Hotels vor Knebelverträgen

Nach vierjährigem Drehen und Wenden des Dossiers will der Bundesrat die Preisbindungsklauseln der OTA endlich unterbinden. Jubel bricht bei Hotelleriesuisse dennoch nicht aus.

Während unsere Nachbarländer Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich schon seit Längerem Knebelverträge der Online-Buchungsplattformen (OTA) unterbunden haben, hat die Schweiz bisher noch keinen rechtlich verbindlichen Rahmen geschaffen. Gestern hat nun der Bundesrat nach vierjährigem Drehen und Wenden der Motion, sich für ein Verbot ausgesprochen.

Der Bundesrat will Hotels und andere Betriebe vor Knebelverträgen mit Buchungsplattformen im Internet schützen. Er hat die Botschaft ans Parlament zu einer Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Laut dem Gesetzesentwurf würde es den Plattformen untersagt, ihren Partnern in Verträgen die Preisgestaltung vorzuschreiben. Beispielsweise sollen Buchungsplattformen Hotels nicht mehr verbieten dürfen, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten.

Auch Konditionen und Verfügbarkeiten betroffen

Good News also für die Schweizer Hotellerie – oder doch nicht? Wie die Hotelleriesuisse schreibt, sei die Botschaft des Bundesrates zur «Lex Booking» unzureichend. Der Verband fordert ein Verbot aller Paritätsklauseln. Dazu gehören neben den Preisen auch die Konditionen und Verfügbarkeiten.

Die Beherbergungsbetriebe können in ihrer Preisgestaltung zwar frei sein und durch die Neuregelung den Direktvertrieb stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Doch es gelte eben alle Wettbewerbsparameter gleich zu handeln, moniert Hotelleriesuisse. Die Einführung des Gesetzesartikels zur Preisgestaltung würde nichts anderes bewirken, als die Bemühungen der OTA auf die anderen Parameter zu lenken.

«Es muss verhindert werden, dass OTA durch unangemessene Klauseln in den AGB über indirekte Disziplinierungsmassnahmen Paritätsklauseln trotz des Verbots durchsetzen können», fordert Hotelleriesuisse, «weiter muss im Gesetz sichergestellt werden, dass OTA die durch Hotellerie gesetzten Preise und Konditionen nicht unterbieten können, um damit die direkten Buchungskanäle weiterhin unattraktiv zu halten». Nun liegt der Ball wieder beim Parlament – und weitere Monate ziehen ins Land.

(GWA)