Hotellerie

B&B Hotels legte sich kürzlich mit BnB Switzerland an. Screenshot: Handelszeitung.ch

Marken-Knatsch zwischen B&B und BnB

Die französische Budget-Hotelkette B&B Hotels und BnB Switzerland, die Dachorganisation der Schweizer Bed-and- Breakfast-Betriebe, kriegten sich kürzlich in die Haare.

Die französische Budget-Hotelkette B&B Hotels ging kürzlich auf BnB Switzerland, die Dachorganisation der Schweizer Bed-and-Breakfast-Betriebe los. Weshalb legt sich ein Konzern mit der Schweizer Organisation an? Wegen der Marke und des Logos, wie die «Handelszeitung» in der heutigen Ausgabe (Abo) schreibt.

BnB Switzerland hat sich kürzlich einem Re-Branding unterzogen, das Logo wurde neu gestaltet. Geschäftsführerin Dorette Provoost vermutet, dass dies der Grund für den Knatsch sein könnte: «Wir haben mit dem Relaunch unserer Website kürzlich unser Logo abgeändert, von einer viereckigen Umrandung auf ein rundes Format. Wahrscheinlich wollten die B&BHotels ein grafisches Alleinstellungsmerkmal für sich reklamieren», sagt sie gegenüber der Zeitung. Der Fall landete schliesslich beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Das IGE präsentiert zwei Befunde. Befund 1: «Die Vergleichszeichen stimmen in diesem Element hinsichtlich des Sinns überein, in Bezug auf das Schriftbild unterscheiden sie sich nur unwesentlich, auch wenn die verbalen Elemente der angefochtenen Marke in zwei Schriftarten gehalten sind, nämlich jene im Kreis in einer als Handschrift anmutenden Schrift und jene rechts davon in einer üblichen Druckschrift.»

Befund 2: «Somit weisen die Vergleichszeichen auch hinsichtlich der grafischen Ausgestaltung gewisse Überschneidungen auf. Aufgrund dieser Überschneidungen ist eine gewisse Zeichenähnlichkeit zu bejahen.» Doch BnB Switzerland erhält Recht, wie die Zeitung weiter schreibt: «Abgesehen von der Übereinstimmung in der als banal zu qualifizierenden grafischen Anordnung weisen die Zeichen auf grafischer Ebene deutliche Unterschiede aus», heisst es in
der IGE-Verfügung, die Travelnews ebenfalls vorliegt. Eine Verwechslungsgefahr sei aber nicht vorhanden, «auch unter Berücksichtigung der Gleichheit resp. ausgeprägten Gleichartigkeit der Vergleichsdienstleistungen und unter Annahme einer lediglich durchschnittlichen Aufmerksamkeit des Publikums zu verneinen». Die Marken können also existieren, ohne dass eine Verwechslungsgefahr besteht.

B&B Hotels hat übrigens keine Stellungnahme oder Kommentar zum geschilderten Fall abgegeben. Provoost indes freut sich, dass die Argumente und Fakten die Richter überzeugt haben: «Zur Feier haben wir eine Flasche Schämpis geöffnet.»

(TN)