Hotellerie

Schweizer Hoteliers dürfen sich über verbesserte Rahmenbedingungen freuen, so diese im Februar 2021 gutgeheissen werden. Bild: TN

Nein zu den Knebelverträgen

Nach einem Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat entschieden: Hotels dürfen künftig tiefere Zimmerpreise festlegen als auf Buchungsplattformen wie Booking.

Das Vernehmlassungsverfahren zur Lex Booking ist eröffnet. Der Bundesrat kommt damit einem Auftrag des Parlaments nach. Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen (OTA) und Beherbergungsbetrieben sollen verboten werden. Auch bekannt als Knebelverträge: Booking drückt einem Hotel die Klausel auf, dieses nur zu verkaufen, wenn der günstigste Tarif auch über Booking erhältlich ist – was Hoteliers wiederum Bauchschmerzen bereitet. Denn so gilt es auch auf den Tiefstpreisen dem Portal noch Kommissionen in der Höhe von bis zu 25 Prozent abzugeben.

Das Schweizer Parlament hatte im September 2017 mit überwältigender Mehrheit eine entsprechende Motion des Ständerates Pirmin Bischof (CVP/SO) angenommen, die den Bundesrat beauftragte, ein Verbot von Paritätsklauseln gesetzlich zu regeln. Der Verband HotellerieSuisse begrüsst zwar die Stossrichtungen des bundesrätlichen Umsetzungvorschlages. Dennoch will sich der  Verband im Rahmen der Vernehmlassung, die bis am 26. Februar 2021 läuft, noch mit Präzisierungen einbringen.

Die wichtigsten Mitbewerber der Schweiz – Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien – haben die Preissetzungsfreiheit wiederhergestellt, in Deutschland zumindest mit einer weiten Paritätsklausel. Auch das belgische Parlament hat Paritätsklauseln einstimmig verboten. Diese Länder generieren 50 Prozent der europäischen Logiernächte. Im Ausland zeigten die gemachten Erfahrungen, dass der günstigste Buchungskanal, also die hoteleigene Website, nach dem Verbot wieder zum Preisleader wurde.

(TN)