Hotellerie

Das Belvedere auf dem Furkapass: Die Schweizer Hotels wollen im von Hassliebe geprägten Wettkampf mit den OTA's endlich die Kurve kriegen. Bild: Nigel Tadyanehondo

Deutschland schafft Klarheit bei den Paritätsklauseln

In der Schweiz warten die Hoteliers noch auf ein klares politisches Zeichen und befürchten einen Standortnachteil.

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat kürzlich einen wegweisenden Entscheid gefällt in Sachen Paritätsklausel - dabei geht es um den Zwang von für Hotels wichtigen OTA-Vertriebsplattformen wie Booking.com und anderen, wonach Hotels ihre Zimmer direkt nicht günstiger als auf der OTA-Plattform anbieten dürfen. Konkret geht es um den Kampf des deutschen Hotelverbands IHA gegen die sogenannte «enge Paritätsklausel», welcher seit mehreren Jahren geführt wird.

Der Bundesgerichtshof hat der IHA nun (ein weiteres Mal) recht gegeben und für Rechtssicherheit bezüglich Preishoheit der Hotels gesorgt. Vorausgegangen war ein Entscheid des Oberlandsgerichtes Düsseldorf, wonach Buchungsplattformen Hotelbetreibern wieder verbieten dürfen, Hotelzimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten als auf der Portalseite. Der IHA hatte dagegen Einspruch erhoben. «Mit tiefer Erleichterung und Befriedigung habe ich dem Beschluss entnommen, dass der BGH die Rechtsbeschwerde angenommen hat», erklärte IHA-Geschäftsführer Markus Luthe zum Gerichtsentscheid, «dies geschieht statistisch betrachtet nur in deutlich weniger als zehn Prozent aller Fälle, aber in den IHA-Verfahren gegen Booking.com nun bereits das zweite Mal innert zwei Jahren.»

Hotelleriesuisse will ebenfalls Klarheit

Der Schweizer Hotelierverband Hotelleriesuisse schaut schon fast neidisch nach Deutschland - und hält fest, dass der Entscheid des obersten deutschen Gerichtshofs die deutsche Praxis bestätigt, keine engen Paritäten anzuwenden. Er zeige damit die Dringlichkeit, die Paritätsklausel endlich auch in der Schweiz zu verbieten. Christophe Hans, Leiter Public Affairs bei HotellerieSuisse, sagt: «Der Standortnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz wird immer offensichtlicher, was unsere Hotellerie in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit umso mehr benachteiligt.» Frankreich, Österreich, Belgien und Italien haben die Paritätsklausel nämlich auch bereits per Gesetz verboten.

Dabei ist es ja nicht so, dass man in der Schweiz nicht dagegen vorzugehen versucht. Bereits 2017 stimmte das Schweizer Parlament zugunsten einer «Lex Booking» und hielt fest, dass die Preisklauseln wettbewerbsschädigende «Knebelverträge» seien. Passiert ist seitdem jedoch wenig. Deshalb schreibt Hotelleriesuisse nun: «Wir erwarten, dass der Bundesrat seine Botschaft zur Lex Booking im Frühherbst publiziert.» Wait and see.

(JCR)