Hotellerie

Hier gilt zu gewissen Zeiten neu ein Handy-Verbot: im Infinity-Pool des Bürgenstock Resorts. Bild: Bürgenstock

Handy-Verbot am Instagram-Hotspot

Dem Bürgenstock Resort über dem Vierwaldstättersee wird der Instagram-Hype um den berühmten Infinity-Pool zu bunt. Jetzt sind Handys im Aussenpool-Bereich nur noch zu gewissen Zeiten erlaubt.

Das wohl gehypteste Fünf-Sterne-Hotel der Schweiz sagt Instagram den Kampf an: Ab sofort gilt im Bürgenstock zu gewissen Zeiten absolutes Handy-Verbot im berühmten Infinity-Pool. Unter dem Hashtag #bürgenstock auf Instagram fällt schnell auf, dass der Infinity-Pool mit der eindrücklichen Szenerie des Vierwaldstättersees im Hintergrund mit Abstand das beliebteste Fotomotiv im Bürgenstock Resort ist.

Unter dem Hashtag #bürgenstock findet man unzählige Bilder und Videos des beliebten Infinity-Pools. Bild: Instagram

Handys, posierende Gäste und Blitzlichter gehörten bei einem Bad im Infinity-Pool also zum Standardprogramm. Einige Besucher des Fünf-Sterne-Resorts fühlten sich scheinbar in ihrer Ruhe gestört – verständlich. Das Bürgenstock Resort hat dieses Problem erkannt und reagiert nun mit «Flash & Splash Hours» im Aussenpool: Gäste dürfen ihr Handy nur noch zwischen 7 und 12 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr in die Pool-Anlage mitnehmen. Auch Kinder ab drei Jahren sind nur noch während diesen Zeiten im Infinity-Edge-Pool erwünscht. Ausserhalb dieser Zeiten ist das Fotografieren oder Filmen des Pools nicht erlaubt. Im restlichen Spa-Bereich sind Aufnahmen mit dem Handy gänzlich verboten.

Dieser Hype um den Infinity-Pool wurde sogar den Influencern zu viel: «Ich verstehe das Hotel. Ein Spa ist ein Erlebnis, keine Foto-Tour», sagt die Influencerin Sylwina zum Newsportal «nau.ch». Sie verstehe nicht, weshalb ein solches Handy-Verbot überhaupt eingeführt werden müsse. Sie selbst würde ihr Smartphone nur zu bestimmten Zeiten nutzen und gezielt einsetzen.

Jonas Reif, Kommunikationsmanager des Bürgenstock Resorts, begründet den Entscheid des eingeschränkten Handy-Verbots folgendermassen: «Es gibt Hotelgäste, die unbedingt ein Erinnerungsfoto schiessen möchten. Genauso gibt es Gäste, die in Ruhe den atemberaubenden Ausblick geniessen möchten. Für beide Gästewünsche haben wir Verständnis und versuchen diese bestmöglich zu erfüllen.» Wie sich diese neue Regelung auf das Buchungsverhalten der Gäste und insbesondere der Influencer auswirkt, wird sich noch zeigen.

(NAB)