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Eskalation im Nahen Osten: Das müssen Reisende jetzt wissen
Wie entwickelt sich der Krieg gegen Iran?
Am Samstag haben die USA gemeinsam mit Israel einen Angriff auf Iran gestartet. Sowohl die Hauptstadt Teheran wie diverse militärische Ziele im ganzen Land wurden attackiert. Der Oberste Führer Irans Ali Chamenei wurde bei den Angriffen getötet. US-Präsident Donald Trump sprach von einer «unmittelbaren Bedrohung». Iran hat mit einem Gegenschlag reagiert und eine Raketenwelle auf Israel gefeuert. Auch aus mehreren Nachbarländern Irans wurden vereinzelte Angriffe gemeldet, etwa aus der katarischen Hauptstadt Doha, aus Abu Dhabi, Saudi-Arabien und Bahrain. Auch in Dubai kam es zu Explosionen, ein Drohnenangriff erfolgte auf den Dubai International Airport, vier Menschen wurden verletzt. Zudem kam es am Sonntag zu einem Drohnenangriff auf eine britische Militärbasis auf Zypern.
Welche Auswirkungen hat die Eskalation auf den internationalen Flugverkehr?
Seit Samstag wurde der Luftraum im Nahen Osten grossflächig eingeschränkt oder teilweise geschlossen, Airlines stellen Verbindungen ein. Die Flugdrehkreuze in Dubai, Abu Dhabi und Doha sind vorübergehend geschlossen. Auf der Website der beiden Dubai Airports steht (Stand 2. März, 10 Uhr): «Dubai Airports confirms that all flight operations at Dubai International (DXB) and Dubai World Central – Al Maktoum International (DWC) are suspended until further notice.» Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten setzen die Airlines der Lufthansa Group Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Amman, Erbil, Dammam und Teheran bis einschliesslich 8. März aus. Darüber hinaus setzen die Airlines der Lufthansa Group Flüge von und nach Dubai bis einschliesslich 4. März aus. Zudem wird der Luftraum der Vereinigten Arabischen Emirate bis einschliesslich 4. März nicht genutzt. Aufgrund mehrfacher regionaler Luftraumsperrungen hat Emirates den gesamten Flugbetrieb von und nach Dubai bis zum Dienstag, den 3. März, 15.00 Uhr (Dubai-Zeit) / 12.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) vorübergehend ausgesetzt.
Passagiere, welche mit einer europäischen Airline (EU, EWR, CH) unterwegs sind, müssen gemäss der Fluggastrechte-Verordnung von der Airline in einem Hotel untergebracht und verpflegt werden, teilt Rechtsanwalt Rolf Metz mit. Dies habe der Europäische Gerichtshof bei der Schliessung der Luftraumes über dem Atlantik infolge des Vulkanausbruchs des Eyjafjallajökull entschieden. Für Fluggesellschaft aus Grossbritannien, sind die entsprechenden UK-Regeln anwendbar. Bei aussereuropäischen Fluggesellschaften müsste geprüft werden, ob der zuständige Staat ähnliche Regelungen erlassen hat.
Wieviele Touristen sitzen in der Golfregion fest?
Der Touring Club Schweiz (TCS) beziffert die Anzahl Schweizer Touristen, die von der Situation betroffen sind, auf 1500. Das EDA nennt basierend auf der Travel-Admin-App die Zahl von 4000. Es handelt sich hauptsächlich um Personen, deren Flüge aufgrund der Luftraumschliessungen annulliert wurden und die sich vorübergehend im Ausland ohne Möglichkeit zur Heimreise befinden. Der Deutsche Reiseverband (DRV) nennt eine Zahl von gut 30'000 deutschen Veranstaltergästen, die in Dubai, Katar und weiteren Orten am Golf derzeit festhängen. Insgesamt dürften über hunderttausend internationale Touristen betroffen sein. Dazu gehören auch Reisende aus Südostasien, dem Indischen Ozean oder Ostafrika, die derzeit nicht über die Hubs am Golf fliegen können.
Wie beurteilt das EDA die Krisensituation?
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Reisewarnungen für den Nahen Osten ausgeweitet und rät nach Iran und Israel nun auch von touristischen und nicht dringenden Reisen nach Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate ab.
Das EDA gab am Sonntagnachmittag zudem bekannt, dass es bislang keine Kenntnis habe von verletzten oder getöteten Schweizer Staatsangehörigen. Es bestätigt jedoch, dass mehrere Personen wegen der Einschränkungen im Flugverkehr nicht ausreisen können. Über die Helpline seien bereits mehr als 300 Anfragen eingegangen, die Kapazitäten wurden aufgestockt. Das EDA stünde ausserdem in Kontakt mit denjenigen Schweizerinnen und Schweizern, die aufgrund von Einschränkungen im Luftverkehr die Region nicht verlassen können. Diese würden «im Rahmen der Möglichkeiten» unterstützt. Organisierte Evakuierungen sind derzeit nicht vorgesehen; Betroffene sollen verfügbare kommerzielle Verbindungen nutzen und den Anweisungen der lokalen Behörden folgen.
Wie reagieren die Schweizer Reiseveranstalter?
Aufgrund der angepassten Reisehinweise des EDA sowie der militärischen Eskalation in der Region sagt Dertour Suisse alle Neuanreisen in mehrere Länder des Nahen Ostens bis und mit 3. März 2026 ab. Betroffen sind Israel / Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen. Aktuell befinden sich Gäste von Dertour Suisse ausschliesslich in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie im Oman. In den übrigen betroffenen Ländern halten sich derzeit keine Kundinnen und Kunden des Veranstalters auf. «Wir stehen über unsere lokalen Partner sowie unseren 24-Stunden-Pikettdienst in engem und laufendem Austausch mit den Reisenden vor Ort. Rückreisen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, da einzelne Lufträume weiterhin geschlossen sind», sagt Dertour-Sprecher Stephan Kurmann.
«Bis Mitte März sind mehrere Hundert Kundinnen und Kunden von Globetrotter Travel Service betroffen, die via Dubai, Abu Dhabi oder Doha fliegen», wird Globetrotter von «20 Minuten» zitiert. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich an die 24-Stunden-Helpline wenden. In Abklärungen mit den Fluggesellschaften und Versicherungen wird dann eine Lösung gesucht.
Wie entwickelt sich die Situation für Kreuzfahrtschiffe?
Mehrere grosse Kreuzfahrtschiffe sind vom Kriegsausbruch betroffen. Wie «FVW» (Abo) meldet, liegt die Mein Schiff 4 aktuell in Abu Dhabi, die Mein Schiff 5 in Doha. «Aufgrund der weiterhin dynamischen Lage im Nahen Osten und der eingeschränkten Flugverbindungen sind wir derzeit auf die Informationen der Airlines angewiesen, ob und wann Rückflüge stattfinden können», teilte die Reederei mit.
MSC Cruises hat wegen der Sicherheitslage eine Kreuzfahrt der MSC Euribia ab Doha in Katar abgesagt. Zur Sicherheit von Passagieren und Besatzung bleibe die Euribia im Hafen von Dubai, teilte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AWP mit.
Wie ist die rechtliche Situation für Reisende?
In einer Mitglieder-Information äussert sich der Schweizer Reise-Verband (SRV) zur rechtlichen Situation für Reisende: «Angesichts der aktuellen Kriegssituation im Nahen Osten handelt es sich rechtlich gesehen um höhere Gewalt. Reiseveranstalter sind gemäss dem Schweizer Pauschalreisegesetz in diesem Fall verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Unterstützung zu leisten. Dazu gehört insbesondere die Hilfestellung bei der Organisation der Rückreise sowie, falls erforderlich, bei der Verlängerung von Hotelbuchungen. In solchen Fällen bleibt die Erfüllungspflicht des Reiseveranstalters zwar bestehen, es besteht aber keine Haftung des Reiseveranstalters für nicht oder nicht ordnungsgemäss erbrachte Leistungen. Zusätzliche Kosten, die infolge der ausserordentlichen Situation entstehen (z. B. für verlängerte Aufenthalte oder alternative Rückflüge), sind von den Reisenden selbst zu tragen. Allenfalls sind die Kosten von einer Reiseversicherung gedeckt, dies gilt es aber im Einzelfall mit der Versicherung zu prüfen. Wo bevorstehende Reisen aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nicht durchführbar sind, werden betroffene Kundinnen und Kunden direkt informiert, Umbuchungen ermöglicht oder kostenlose Stornierungen angeboten.»
Zur rechtlichen Situation nimmt auch Dertour Suisse Stellung: «Für Neuanreisen in die betroffenen Destinationen mit Anreise bis einschliesslich 3. März 2026 werden sämtliche Reisen abgesagt. Bei Pauschalreisen übernimmt Dertour Suisse die anfallenden Annullationskosten. Bei Nur-Land-Buchungen werden allfällige Hotelstornokosten getragen. Für reine Flugbuchungen gelten die jeweiligen Bedingungen der Airline. Am 2. März erfolgt eine erneute Lagebeurteilung für Abreisen ab dem 4. März 2026. Für Gäste mit geplanter Rückreise bis und mit 3. März 2026 organisiert Dertour Suisse bei Pauschalreisen – sofern die Airline keine Umbuchung vornimmt – eine alternative Rückreise innerhalb der gebuchten Klasse und übernimmt allfällige Mehrkosten. Notwendige Hotelverlängerungen werden entsprechend geregelt. Bei Nur-Flug-Buchungen liegt die Umbuchungspflicht grundsätzlich bei der Airline. Bei Reisen mit Via-Flügen über betroffene Drehkreuze bemüht sich Dertour Suisse bei Pauschalreisen um eine Umbuchung auf alternative Verbindungen oder ermöglichen eine kostenfreie Annullation».