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Zehn Prozent tiefere Gebühren für Passagiere ab dem Flughafen Zürich
Wer ab Herbst 2026 vom Flughafen Zürich (ZRH) abhebt, darf sich über eine Entlastung im Portemonnaie freuen. In einer am Montagabend veröffentlichten Mitteilung gab der Flughafen bekannt, dass die passagierbezogenen Gebühren um durchschnittlich 10 Prozent sinken werden. Ein lokaler Abflug kostet dann statt der bisherigen 35 Franken nur noch 30,40 Franken.
Dass die Gebühren sinken, ist kein Zufall, sondern gesetzlich bedingt: Flughafengebühren in der Schweiz müssen kostendeckend sein – Gewinne dürfen daraus nicht erzielt werden. Da der Flughafen mit einem deutlichen Anstieg des Passagieraufkommens rechnet, können die Fixkosten für Infrastruktur, Sicherheit und Betrieb auf mehr Schultern verteilt werden.
An den vier Monate dauernden Verhandlungen waren unter anderem die Schwergewichte Swiss und Easyjet beteiligt. Die neue Gebühr von 30,40 Franken setzt sich wie folgt zusammen:
- 18,20 Franken Passagiergebühr
- 11,30 Franken Sicherheitsgebühr
- 0,90 Franken Solidaritätsbeitrag für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Kampf gegen den Nachtlärm
Während es für Passagiere günstiger wird, erhöht der Flughafen den Druck auf die Fluggesellschaften im Bereich Lärmschutz. Insbesondere Starts nach der offiziellen Sperrstunde um 23 Uhr werden massiv verteuert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat hierfür neue, gestaffelte Zuschläge verfügt.
Für laute Langstreckenjets, die zwischen 23 und 23.15 Uhr starten, fällt eine Gebühr von 4000 Franken an, 1000 Franken mehr als bisher. Für Starts zwischen 23.15 Uhr und 23.30 Uhr beträgt die Gebühr 5000 Franken.
Diese «Strafgebühren» sollen einen Anreiz schaffen, Verspätungen im Keim zu ersticken und im Ernstfall so schnell wie möglich zu starten. Zudem hofft man, dass Airlines verstärkt in modernere, leisere Flotten investieren, um auch bei den Tageslärmgebühren, die ebenfalls leicht steigen, zu sparen.
Einfachere Abrechnung bei Landungen
Eine weitere Änderung betrifft die Landegebühren. Diese steigen nominell an, was jedoch primär technischer Natur ist: Das Entgelt für die Gepäcksortieranlage wird künftig direkt in die Landegebühr integriert. Dies soll die Komplexität der Abrechnung reduzieren.
Die neue Regelung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft, sofern keine weiteren Änderungsanträge der beteiligten Parteien eingehen. Für die Anwohner rund um den Flughafen bleibt zu hoffen, dass die finanziellen Anreize tatsächlich zu einer ruhigeren Nachtruhe führen.