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Reisende aus der Schweiz von britischem Lebensmittelverbot betroffen
Reisende, die nach Grossbritannien wollen, sollten ihre Lunchbox besser zweimal kontrollieren. Denn seit dem 12. April gilt ein striktes Einfuhrverbot für Fleisch- und Milchprodukte aus der EU. Auch Reisende aus der Schweiz sind davon betroffen, wie die britischen Behörden mitteilen.
Kein Käse, kein Salami, keine Butterbrote mehr im Gepäck – und das unabhängig davon, ob es sich um vakuumverpackte Delikatessen, einen Snack vom Duty Free oder ein liebevoll vorbereitetes Sandwich von zuhause handelt.
Grund für die drastische Massnahme ist der verstärkte Ausbruch der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche in mehreren EU-Staaten. Grossbritannien selbst ist derzeit zwar nicht betroffen – will aber kein Risiko eingehen.
Was ist verboten – und was nach wie vor erlaubt?
Verboten sind unter anderem Schweine-, Rind-, Lamm-, Ziegen- und Wildfleisch sowie sämtliche daraus hergestellten Produkte wie Würste oder Aufschnitt. Auch Milch und Milchprodukte wie Käse, Joghurt und Butter dürfen nicht mehr mitgebracht werden. Die Regelung gilt auch auch für Lebensmittel, die über einen Anschlussflug eingeführt würden.
Erlaubt bleiben hingegen Geflügelprodukte wie etwa Poulet sowie Fisch, Meeresfrüchte, Eier und Honig. Auch Spezialnahrung wie Babymilchpulver, medizinisch verordnete Diäten oder spezielles Tierfutter dürfen in geringen Mengen eingeführt werden – bis maximal zwei Kilogramm pro Person. Vorausgesetzt, sie müssen vor der Verwendung nicht gekühlt werden und befinden sich in ungeöffneter Markenverpackung.
Für Tiernahrung, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, gelten ebenfalls strenge Vorgaben: Erlaubt ist nur Futter, das entweder kommerziell verpackt ist oder ein offizielles tierärztliches Begleitdokument aufweist. Wer verbotene Produkte bei sich hat, muss sie bei der Einreise abgeben – ansonsten droht eine Beschlagnahmung oder im schlimmsten Fall eine Busse von bis zu 5000 Pfund (rund 5400 Franken).