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Neue Benimmregeln für Palma
Die Regierung von Mallorcas Inselhauptstadt Palma hat neue Benimmregeln aufgestellt. Diese beziehen sich weniger auf die Partygäste am Ballermann, vielmehr haben sie das Alltagsleben im Stadtgebiet im Visier. Bei den Massnahme gehe es darum, die Leute zu erziehen, sagte Bürgermeister Jaime Martínez an einer Medienkonferenz.
Besonders Fahrerinnen und Fahrern von Elektrorollern müssen sich umstellen. Künftig ist das Tragen eines Sturzhelms Pflicht genauso wie eine Haftpflichtversicherung, die mindestens 120'000 Euro abdeckt. Wer ohne erwischt wird, zahlt 90 beziehungsweise 600 Euro Strafe. Roller und auch Velos dürfen künftig in Tempo-40-Gebieten fahren – im Falle der Trottinetts aber nur mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde.
Neue Vorschriften sollen ab 2025 gelten
Nach einer 40-tägigen Einspruchsfrist treten die Regeln demnach kurz nach dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Er habe den Zuspruch eines Grossteils der Bevölkerung für die neuen Regeln, so Martínez. Bei Verstössen, die Minderjährige oder ärmere Personen verüben, wolle man ein Auge zudrücken. In diesem Sinne soll das Aufgebot der Ortspolizei im kommenden Jahr um 135 Beamte erhöht werden.
Auch das Schlafen und Leben in Wohnwagen soll Einheimischen und allen anderen, die sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können oder wollen, nicht mehr erlaubt sein. Das bezeichnete der Bürgermeister schon in der Vergangenheit als menschenunwürdig.
Wegen der hohen Miet- und Immobilienpreise auf Mallorca gibt es eine Wohnungskrise. Viele Menschen können sich trotz Vollzeitjob keine Miete leisten. Das Rathaus wolle in den Fällen die Personen an das Sozialamt verweisen.
Für Touristinnen und Touristen ist die neue Bestimmung zu Stadtführungen interessant. Die Stadtführer müssen künftig lizenziert sein, und die Gruppen dürfen 20 Personen nicht überschreiten. Lautsprecher oder Megafone sind künftig verboten.
Das Rathaus will auch gegen die Hütchenspieler vorgehen, die Jahr für Jahr Feriengäste am Ballermann abzocken. Die Strafen für das betrügerische Glücksspiel betragen nun zwischen 31'000 und 450'000 Euro.