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Sponsored Brauche ich eine Reiseversicherung?
Viele Kreditkarten haben Bausteine, die man bei einer klassischen Reiseversicherung findet. Es gibt Karten, die ihren Inhaberinnen und Inhabern automatisch einen Reiseschutz bieten, und andere, bei denen sich eine Reiseversicherung dazu buchen lässt. Der Begriff «Reiseversicherung» ist in diesem Zusammenhang meist mit Vorsicht zu geniessen. Im Ernstfall kommt es auf ganz bestimmte Bausteine an, die zwingend Teil der Versicherung sein müssen.
Unverzichtbare Bestandteile einer Reiseversicherung
Reiseversicherungen werden im Allgemeinen häufig mit Annullierungskosten-Versicherungen gleichgesetzt. Diese decken Kosten, die entstehen, wenn eine Reise gar nicht erst angetreten werden kann. Holt sich beispielsweise das Kind in der Schule eine Magendarmgrippe und die ganze Familie kann nicht verreisen, werden diese Kosten von einer Annullierungskosten-Versicherung gedeckt.
Auf den ersten Blick erscheint die Annullierung als der höchste finanzielle Verlust, den man in den Ferien erleben kann. Denn alles, was investiert wurde, geht verloren. Wer sich mit dem Thema ausführlicher befasst, merkt schnell: Eine Annullierung gehört zu den kleineren Risiken einer Reise.
Grössere und viel wahrscheinlichere Gefahren sind alle gesundheitlichen Probleme, die unterwegs, also während der Reise, auftreten können. Sie sind sensitiv und können schnell teuer werden. Besonders hoch können Kosten bei Rettungs- und Bergungsaktionen, für die ärztliche Betreuung und Spitalaufenthalte im Ausland sowie die Rückführung in die Schweiz werden. Insbesondere Kinder und Kleinkinder führen schnell zu höheren Kosten, weil sie sofort ins Spital oder nach Hause gebracht werden.
Bestandteile, die eine Reiseversicherung unbedingt umfassen sollte, sind:
- Annullierungsschutz.
- SOS-Schutz inkl. Repatriierung bei Reisezwischenfällen vor Ort (Soforthilfe im Ausland mit Nottransport nach Hause).
- Such- und Bergungsaktionen.
- Arzt- und Spitalkosten (Heilungskosten).
Deckungssummen von zentraler Bedeutung
Neben den Deckungen sind die Deckungssummen auch von zentraler Bedeutung. Insbesondere im Bereich der Heilungskosten wird oftmals davon ausgegangen, dass die Schweizer Krankenkasse alles abdeckt. Die Grundversicherung übernimmt jedoch bei einer Behandlung im Ausland höchstens den doppelten Betrag, der eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz kosten würde.
Ein Beispiel: Eine notfallmässige Blinddarmoperation kann in Spanien bis zu 25'000 Franken kosten. In der Schweiz kostet dieser Eingriff normalerweise rund 4500 Franken. Damit bleiben 16'000 Franken am Versicherten hängen. Übrigens: Rücktransporte in die Schweiz werden von der Krankenkassen-Grundversicherung nicht finanziert.
Auch im Bereich der Annullierungskosten kann es passieren, dass eine Reise zwar gedeckt ist, aber nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Beispiel: Die Reise hat 5000 Franken gekostet, die Versicherungssumme beträgt jedoch maximal 1500 Franken. Oder es besteht ein Selbstbehalt, der bei jedem Schadenfall von der versicherten Person getragen wird. Neben den Versicherungsdeckungen müssen deshalb unbedingt auch die Versicherungssummen geprüft werden.
Weitere Ausschlüsse
Nicht ausser Acht lassen darf man die Ausschlüsse bei Deckungen. Ein besonderes Augenmerk gilt den in der Versicherung eingeschlossenen respektive ausgeschlossenen Personen. Bei Kreditkarten kommt es vor, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Kreditkarte nur bei Vorfällen finanziell entschädigt wird, die die Person persönlich betreffen: Kann die Reise nicht angetreten werden, weil das eigene Kind, die Eltern oder eine mitreisende Person krank ist, ist es nicht gedeckt. Bei klassischen Reiseversicherungen wird dies in den allermeisten Fällen übernommen.
Bei manchen Kreditkartenversicherungen ist es zudem so, dass die Kosten nur übernommen werden, wenn die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wenn nur ein Teil darüber abgerechnet wurde, wird auch nur ein Teil der Kosten zurückerstattet. Ebenfalls möglich: Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn direkt bei der Buchung der komplette Preis bezahlt wurde. Falls die Inhaberin oder der Inhaber nur eine Anzahlung geleistet hat und zu einem späteren Zeitpunkt – beispielsweise vor Ort – die restlichen Kosten begleicht, gilt die Versicherungsdeckung nicht vollumfänglich.
Reicht der Schutz einer Kreditkarte?
Abschliessend lässt sich sagen: Es gibt Reiseversicherungen, die man über eine Kreditkarte buchen kann, die im gleichen Masse schützen wie klassische Reiseversicherungen. Dies hängt jedoch stark vom Kartenanbieter und der entsprechenden Karte ab. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsdeckungen sowie die Bedingungen genau. Reiseversicherungen für jedes Bedürfnis finden Sie auf www.erv.ch.
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