Here & There

Laut Touristikern drohen in den Party-Hotspots auf den Balearen in diesem Jahr trotz Anti-Sauftourismus-Gesetz wieder Alkoholexzesse. Bild: Pixabay

Trotz Massnahmen: Alkoholexzesse auf den Balearen befürchtet

Obwohl vor gut drei Jahren das so genannte Anti-Sauftourismus-Gesetz verabschiedet worden ist, drohen auch diesen Sommer wieder ausschweifende Partys. Davon geht der balearische Tourismusverband Acotur aus.

In der britischen Partyhochburg Magaluf auf Mallorca ist der Sommer 2022 vergleichsweise friedlich abgelaufen. Dieses Jahr schlagen Mitarbeitende aus dem Tourismus-Sektor wieder Alarm. Laut dem balearischen Tourismusverband Acotur werden im Internet Aktivitäten angeboten, die eigentlich verboten sind. Das berichtet die «Mallorca Zeitung». Dabei handle es sich um Werbung für Kneipentouren und Partyboote. Teilweise sind auf Social Media Angebote zu finden wie beispielsweise ein komplettes Party-Paket für 100 Euro.

Die Tourismus-Verbände fordern, dass auch in diesem Sommer das Anti-Sauftourismus-Gesetz angewendet wird. Im Laufe des vergangenen Sommers waren aufgrund des neuen Gesetzes bereits 34 Sanktionsverfahren gegen Lokale in Magaluf eingeleitet wurden. In elf Fällen mussten Betriebe aufgrund schwerer Vergehen schliessen.

Auch an der Playa de Palma hatte es im Sommer 2022 Verstösse gegen das Anti-Sauftourismus-Gesetz gegeben. Die Ortspolizei von Palma de Mallorca beantragte bis Mitte August die Schliessung von fünf Einrichtungen. Konkret wurde den Lokalen vorgeworfen, Alkohol ausserhalb der genehmigten Zeiten sowie an Minderjährige ausgeschenkt zu haben. Als weiterer Party-Hotspot auf den Balearen, an dem es regelmässig zu Exzessen kommt, gilt Sant Antoni auf Ibiza.

Bei Verstössen drohen hohe Strafen

Das Anti-Sauftourismus-Gesetz wurde im Januar 2020 per Eil-Dekret verabschiedet. Wegen der Corona-Pandemie blieb es aber lange unbeachtet. Verboten sind unter anderem organisierte Sauftouren durch Bars und der Verkauf von Alkohol in Geschäften zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr. Auch Angebote wie «2 zum Preis von 1» oder das Flatrate-Saufen in Bars zu einem Pauschalpreis sind nicht erlaubt.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit happigen Strafen rechnen. Gemäss Gesetz werden besonders schwere Vergehen mit einer Strafe zwischen 60'001 und 600'000 Euro geahndet. Bei schweren Vergehen drohen Bussen zwischen 6001 und 60'000 Euro. Für Bagatelldelikte sieht das Gesetz Geldbussen zwischen 1000 und 6000 Euro vor.

Unter Berücksichtigung der Umstände können zusätzlich zur Geldbusse und als Nebenstrafe die Schliessung des Betriebs oder ein branchenspezifisches Berufsverbot verhängt werden – und zwar über einen Zeitraum von drei Jahren. Diese Massnahmen drohen bei besonders schweren Vergehen wie beispielsweise dem Ausschank von Alkohol an Minderjährige oder dem Ausschank von Alkohol ausserhalb der Öffnungszeiten.

(TN)